Deutlich mehr Feuerbestattungen

77 Beisetzungen hat es 2007 Jahr auf den vier Friedhöfen der Stadt Traben-Trarbach gegeben. Immer stärker wird der Trend zur Feuerbestattung, die im vergangenen Jahr 57 mal gewählt wurde. Das hat auch Auswirkungen auf die künftige Gestaltung der Friedhöfe.

 Das 2001 angelegte Urnenfeld (rechts) im oberen Teil des Trabener Friedhofs ist mit mehr als 80 Grabstellen inzwischen belegt. Auf der linken Seite ist Ende 2007 eine neue Anlage entstanden. Zwei Bäume wurden gepflanzt, und eine Ruhebank lädt zum Verweilen ein. TV-Foto: Gerda Knorrn-Belitz

Das 2001 angelegte Urnenfeld (rechts) im oberen Teil des Trabener Friedhofs ist mit mehr als 80 Grabstellen inzwischen belegt. Auf der linken Seite ist Ende 2007 eine neue Anlage entstanden. Zwei Bäume wurden gepflanzt, und eine Ruhebank lädt zum Verweilen ein. TV-Foto: Gerda Knorrn-Belitz

Traben-Trarbach. Ralf Cullmann, Bestatter und Zweiter Stadtbeigeordneter, schätzt, dass die Zahl der Urnenbeisetzungen vor sieben Jahren bei 35 Prozent lag, während sie vergangenes Jahr 75 Prozent erreicht hat. Im Nachbarort Kröv mit vorwiegend katholischer Bevölkerung lässt sich dieser Trend nicht so deutlich ausmachen. Wie Dieter Woite von der VG-Verwaltung Kröv-Bausendorf dem TV mitteilte, waren 2007 von 29 Beerdigungen neun Urnenbeisetzungen, deren Anteil damit bei 30 Prozent lag.Nur selten anonyme Beisetzungen

Die Angst, dass der Platz auf dem Friedhof knapp werden könne, gebe es nicht mehr, sagt Cullmann, denn dass der Anteil der Erdbestattungen wieder zunehmen könnte, hält er für unwahrscheinlich. Zumeist fänden Einäscherungen aber nicht aus Überzeugung statt, ist sich der Bestatter sicher. Die Menschen wollten niemandem zur Last fallen, und oftmals sei bereits ein Grab vorhanden, in dem die Urne ohne großen Aufwand beigesetzt werden könne. Werde die Grabstätte mit Einfasssung und Stein hingegen für eine Erdbestattung ab- und wieder aufgebaut, koste das einige hundert Euro. Auch seien die Folgekosten bei einem Urnengrab niedriger. "Aber den Steinmetzen brechen die Einnahmen weg", gibt Ralf Cullmann zu bedenken. Auf den Friedhöfen hingegen werden wegen des Rückgangs der Erdgräber die Freiflächen größer, und so will der Stadtrat nach Angaben von Cullmann noch in diesem Jahr einen Ausschuss bilden, der sich mit allen vier Friedhöfen beschäftigen wird. Unter anderem soll über die künftige Aufteilung der Grabfelder und die Gestaltung der Friedhöfe beraten werden und wie die Pflege durch die städtischen Arbeiter erleichtert werden kann.In Traben wurde 2001 im oberen Friedhofsbereich ein neues Urnenfeld angelegt, das inzwischen belegt ist und mehr als 80 Menschen als letzte Ruhestätte dient. Auf der gegenüberliegenden Seite sind weitere Grabanlagen für Urnen entstanden, zwei Bäume wurden gepflanzt und eine Ruhebank aufgestellt. Dieses Feld, schätzt Cullmann, wird in anderthalb Jahren belegt sein. "Es hat uns aber auch schon Kritik eingebracht", berichtet er, weil sich Bürger an seinem "Schachbrettmuster" gestört haben. Zwischen den einzelnen Gräbern sind Steinplatten, während in der älteren Anlage weißer Kies die Gräber von ein an der trennt. "Aber wenn da einer mit Lehmschuhen drübergelaufen war, haben sich die Leute auch aufgeregt", sagt der Bestatter. Im unteren Teil des Urnenfeldes sind auch anonyme Bei setzungen möglich: "Danach wird oft gefragt, aber sie werden selten genutzt." ExtraGrabpflege: Immer wieder sorgen vernachlässigte Grabstätten für Ärger. Zwischen vielen liebevoll gepflegten Anlagen finden sich auch verwilderte Gräber, oft noch mit der provisorischen Einfassung und fast verrotteten Holzkreuzen. Nach Paragraf 17 der Friedhofssatzung ist "jede Grabstätte so zu gestalten und an die Umgebung anzupassen, dass die Würde des Friedhofes in seinen einzelnen Teilen und in seiner Gesamtanlage gewahrt wird". Alle Grabstätten müssen dauerhaft instand gehalten werden. "Das gilt entsprechend für den Grabschmuck. Verwelkte Blumen und Kränze sind unverzüglich von den Grabstätten zu entfernen", heißt es weiter in der Satzung. Vernachlässigte Gräber hat der Verwantwortliche auf schriftliche Aufforderung der Friedhofsverwaltung innerhalb einer angemessenen Frist in Ordnung zu bringen. "Kommt er dieser Verpflichtung nicht nach, kann die Friedhofsverwaltung das Grab nach ihrem Ermessen auf seine Kosten herrichten lassen." GKB).

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