Ein Mann kämpft um sein Ehrenamt im Knast

WITTLICH. Klaus Koch (Name von der Redaktion geändert) kennt den Knast - und genau deshalb will er Gefangenen helfen. Doch in Wittlich hält man ihn nicht dazu geeignet, Gefangene zu betreuen und hat ihm die Zulassung zum ehrenamtlichen Vollzugshelfer entzogen.

"Es ist schwer, ein straffreies Leben zu führen, aber es lohnt sich!" Das ist die Botschaft von Klaus Koch. Und er weiß, was er sagt. Er war selbst im Knast. 18 Jahre lang. Doch genauso lange ist er nun "draußen" - und straffrei. Die Eintragungen in seinem polizeilichem Führungszeugnis sind gelöscht. Jetzt will der 58-Jährige Gefangene und Ex-Häftlinge unterstützen, denn er weiß, wie es ist, wenn "draußen" niemand wartet. In jüngster Vergangenheit hat Koch in Wittlich bereits als so genannter ehrenamtlicher Vollzugshelfer gearbeitet.Einspruch und Beschwerde

Vollzugshelfer sollen bei der Wiedereingliederung von Gefangenen in die Gesellschaft und bei deren Betreuung behilflich sein. Koch bot Einzelgespräche in der Wittlicher Justizvollzugsanstalt an, die nach seinen Angaben auf großes Interesse stießen. Kochs Erklärung: "Ich durfte es zwar nicht sagen, aber die Knackis haben gemerkt, dass ich einer von ihnen bin." Doch damit ist nun Schluss. Franz Kohlhaas, Leiter der Justizvollzugsanstalt, ließ Koch die Zulassung zum ehrenamtlichen Vollzugshelfer aberkennen. Kohlhaas: "Ich habe erst nach Erteilung der Zulassung erfahren, dass es vor sieben Jahren Vorfälle gab, die mich und die Mitarbeiter zu dem Schluss haben kommen lassen, dass Herr Koch zur Betreuung der Gefangenen nicht geeignet ist." Koch schüttelt darüber nur den Kopf. "Ich habe keine Fehler gemacht", sagt er. Vor sieben Jahren hatte Koch schon einmal Gefangene in Wittlich betreut. Damals hatte er einen Gefangenen zum Hafturlaub eingeladen. Da er selbst nicht genügend Platz zu Hause hatte, besorgte er dem Häftling ein Zimmer in einer Pension. Dort brachte er ihn abends hin und holte ihn zum Frühstück wieder ab. Auf dem Urlaubsschein des Häftlings stand schließlich aber Kochs Adresse als Domizil. Koch stellt klar: "Ich habe meine Adresse nie angegeben." Wenn, dann gebe der Gefangene an, wo er bleibe, wenn er den Urlaub beantrage, und der Mann habe bei ihm nicht nachgefragt. Doch nicht nur die Sache mit der Adresse hatte den damaligen Anstaltsleiter Josef Niermann bewogen, Koch die Betreuung von Gefangenen zu untersagen. Koch soll laut Niermanns Schreiben Termine mit einem Gefangenen nicht eingehalten haben. Koch erklärt hingegen: "Ich hatte diese Termine abgesagt." Er habe einem Gefangenen kurz vor dessen Entlassung eine Wohnung besorgt. Ursprünglich habe er den Mann bei der Wohnungsbesichtigung und zum Sozialamt begleiten wollen. Doch dann habe sich der Sozialarbeiter der JVA eingeschaltet und gesagt, das solle er bleiben lassen. Koch solle stattdessen ihm die Adresse der Wohnung geben. Koch: "Daraufhin habe ich mich aus dieser Sache ganz zurückgezogen und das auch gesagt." Damals wie heute würden nur Argumente vorgeschoben, glaubt Koch. "Einmal vorbestraft, immer vorbestraft" - nach diesem Motto werde mit ihm verfahren. Selbiges hatte er vor sieben Jahren in einem Beschwerdebrief ans Justizministerium geschrieben. Damals hatte er die Sache nicht weiter verfolgt. Diesmal hingegen will Koch sich wehren. Gegen den Entzug der Zulassung hat er Einspruch erhoben und gegen den JVA-Leiter Dienstaufsichtsbeschwerde eingelegt.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort