Entwarnung per Gutachten

WITTLICH. Bedenklicher Solitär oder Super-Lösung für Wittlichs wirtschaftliche Weiterentwicklung: Eine andere Sprache als die der Wittlicher Einzelhändler spricht das neue Cima-Gutachten zum Konversionsgebiet und den Plänen, dort ein E-Center anzusiedeln. Es unterstützt das Vorhaben.

"Verträglichkeitsuntersuchung für Einzelhandels-Ansiedlungen im Quartier Français, Stadt Wittlich" heißt das neue Cima-Werk, das die Stadt als Argumentationsgrundlage in Sachen Konversion bei Cima-Stadtmarketing München bestellt hat. Hauptkonkurrenz sitzt in Trier Es beschäftigt sich im Allgemeinen mit der Versorgungsfunktion und den Kaufkraftdaten der Kreisstadt und bescheinigt ihr eine "hohe zentralörtliche Funktion" in hervorragender Lage mit einem Einzugsgebiet von rund 60 Gemeinden. Als Hauptkonkurrenzort wird besonders Trier genannt, neben Bitburg und Schweich. Im Besonderen will das Gutachten klären, ob beispielsweise die geplante Ansiedlung des E-Centers mit einer Netto-Verkaufsfläche von 3500 Quadratmetern (Brutto 4600 Quadratmeter) auf einem 14 000 Quadratmeter Grundstück im Wittlicher Konversionsgebiet negative Folgen für das wirtschaftliche Gesamtgefüge insbesondere im Hinblick auf den Einzelhandel haben könnte. Das Fazit: Da der jetzige E-Center-Standort in der Rommelsbachstraße mit 2600 Quadratmetern inklusive Getränkehandel im Zuge der Umsiedlung aufgegeben werde, betrage zum einen der Zuwachs an Nettoverkaufsfläche rund 900 Quadratmeter. Dann sei zwar der Marktanteil mit 19 Prozent relativ groß, bewege sich allerdings noch im verträglichen Rahmen. Zum anderen berühre der neue vergrößerte Standort "im Wesentlichen das vorhandene Einzugsgebiet als Nahversorgungsgebiet". Außerdem werde "die Sicherung der Nahversorgung in der Innenstadt durch das Vorhaben nicht gefährdet". Auch stehe das Vorhaben im Einklang mit den Zielen der Landesplanung.Benachbarte Zentren nicht beeinträchtigt

So würden weder benachbarte zentrale Orte beeinträchtigt noch das Integrationsgebot verletzt. Es besagt, dass großflächige Einzelhandelsbetriebe "in der Regel in engem räumlichen und funktionalen Zusammenhang mit dem zentralen Einkaufsbereich" zu errichten seien. Das Konversionsgebiet sei als städtebaulich integriert zu betrachten und der Markt werde "im Wesentlichen auch Nahversorgungsaufgaben für die umliegende Wohnbevölkerung" wahrnehmen. Zum Schluss empfehlen die Gutachter für die Zukunft: "Alle anderen Ansiedlungswünsche von Betrieben mit zentrenrelevanten Sortimenten sollten aus Gründen der Sicherung der Funktionsfähigkeit der Wittlicher Standortlagen - insbesondere der Innenstadt - ausgeschlossen werden." Unter dem Punkt "Projektbeschreibung" verweist die Studie darauf, dass es sich bei "den zu berücksichtigenden Sortimenten des E-Centers durchweg um zentrenrelevante Sortimente" handle. Integrierte Lage mit naher Wohnbebauung Als Standort hat das Gutachten das Konversionsgebiet in die Lagekategorie Zwei eingeteilt, ähnlich wie beispielsweise den Bereich Schlossstraße, einen Teil der Friedrichstraße oder den jetzigen E-Center Standort. Dazu heißt es: "Die Betriebe in der Lage Zwei sind durchweg als integriert zu bezeichnen, die Handelsflächen schließen in der Regel an Wohnbebauung an und befinden sich weitestgehend in Mischgebieten oder bei kleinflächigen Ansiedlungen in Wohngebieten." Dabei wird daran erinnert, dass die französische Wohnsiedlung mit sechs Hektar Wohnbebauung, die im Bundesbesitz verblieben ist, von einem privaten Träger entwickelt werden soll, wobei auch 90 Baustellen geplant seien. Im Hinblick auf die Innenstadt verweist die Studie darauf, dass es keine Entwicklungsspielräume für Flächenzuwächse gebe, man müsse dem innerstädtischen Standortgefüge jedoch einen guten Branchenmix mit attraktiven Anbietern bescheinigen. Allerdings gebe es ein "erhebliches Ungleichgewicht" der derzeitigen Flächenverteilung der Lagen City im Verhältnis zu den Flächen in den Industriegebieten. "Der Umsatzschwerpunkt liegt somit bereits jetzt schon in den Stadtrandlagen. Weitere Flächenzuwächse mit zentrenrelevanten Sortimenten werden in jedem Fall das Spannungsgefüge zwischen der Innenstadt anwachsen lassen." Im konkreten Fall E-Center können die Gutachter "keine Gefährdung der Ziele der Landesentwicklungsplanung sowie der Funktionsfähigkeit der anderen Standortlagen in Wittlich feststellen". Der Wittlicher Stadtrat will sich am 10. Februar mit dem Thema befassen. Die Stadt hat das Gutachten auf ihren Internetseiten veröffentlicht: www.wittlich.de (Unter Wirtschaft/Stadtmarketing/Einzelhandelsstudie).

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