Feuerwehr wird demokratischer

WITTLICH. Einige durchgreifende Neuerungen soll ein überarbeitetes Brand- und Katastrophenschutzgesetz (LBKG) landesweit bringen, das Anfang 2004 in Kraft geht. Derzeit wird es in Gremien und an der Basis diskutiert.

Unter den rund 65 000 Feuerwehrleuten des Landes gab es eine Umfrageaktion: Sollen künftig die Führungskräfte, die derzeit auf unbestimmte Zeit von Bürgermeistern und Landräten in ihr Amt gesetzt werden, von der Basis für zehn Jahre gewählt werden? Das Ergebnis, so der Wehrleiter der Einheitsgemeinde Morbach Marco Knöppel, war eindeutig: "Die Mannschaften haben das klar begrüßt." So steht zu vermuten, dass diese Demokratisierung ein Teil der Novellierung des LBKG ist, die erwartungsgemäß Anfang nächsten Jahres über die Bühne geht. Wenn die Neuerung so, wie sie jetzt abgestimmt wurde, in Kraft tritt, stehen 2014 die ersten neuen Wahlen an. Das scheint noch ewig hin, die Diskussion wird dennoch lebhaft geführt: "Die Führungspersonen dürften das vielfach als zweischneidiges Schwert empfinden, denn wir sind keine Politiker, aber dann müssten wir eine Art Wahlkampf betreiben." "Es gibt mehr Bemühen um die Basis"

Die Befürchtung liegt nahe, dass nicht nur fachliche Kompetenz, sondern Beliebtheit das wichtigste Kriterium werden könnte: "Das beeinträchtigt möglicherweise die Arbeit." Allgemein jedoch, bestätigt der Wittlicher Wehrleiter Peter Kohlei, hätten auch die meisten Führungskräfte in der Feuerwehr selbst für die Wählbarkeit gestimmt, mit der man in anderen Bundesländern schon gute Erfahrungen gemacht habe. "Bei guter Leistung ist die Wiederwahl sowieso wahrscheinlich, und es gibt mehr Bemühen um die Basis." Generell sei es Ziel der Gesetzesnovellierung, mehr Rechtssicherheit zu schaffen, gerade auch für freiwillig in der Feuerwehr engagierte Menschen, die oft auf wenig Verständnis seitens ihrer Arbeitgeber träfen. In großen Flächenkreisen wie etwa Bernkastel-Wittlich sind zwei ehrenamtliche Stellvertreter zur Entlastung für den jeweiligen Kreisfeuerwehrinspekteur in Aussicht. Das wird teilweise schon praktiziert, jedoch ohne die Gewissheit, für die Mühe wenigstens mit einer Aufwandsentschädigung rechnen zu können. Ab nächstes Jahr soll das anders werden. Weitere Verbesserungen für die Wehren stehen an: So soll das Eintrittsalter für Kinder von derzeit zwölf auf zehn Jahre gesenkt werden. "Das ist faktisch schon oft der Fall, aber erst mit einer entsprechenden Gesetzesklausel gibt es eine Unfallversicherung." Zudem drückt, so Knöppel und Kohlei, die Konkurrenz anderer Vereine: "Da sind die Kinder schon früher integriert, deswegen blieb bislang oft keine Zeit mehr für ein Engagement in der Feuerwehr." Die ebenfalls in der Novelle voraussichtlich verankerte Einrichtung von integrierten Rettungsleitstellen ist im Bereich Trier schon als Pilotprojekt erfolgreich: "Bei uns läuft für den Bürger alles über 112, egal ob Feueralarm, die Alarmierung von Rettungskräften oder des Technischen Hilfswerks." Für Euphorie in den Reihen der Feuerwehrleute ist es jedoch laut dem Vorsitzenden des Kreisfeuerwehrverbandes Hermann Loßbrand derzeit viel zu früh: "Das hängt alles noch in der Schwebe, man weiß noch nicht, was am Ende wirklich kommt." Jetzt sind die Ausschüsse im Landtag an der Reihe, die realisierbaren Maßnahmen zu definieren.

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