Gericht verbietet Umbau: Altes Brauhaus in Bernkastel-Kues darf optisch nicht verändert werden

Bernkastel-Kues · Der Hotelier Dieter Kettermann darf das "Alte Brauhaus" in Bernkastel-Kues nicht zu einem Vier-Sterne-Hotel umbauen. Das hat das Verwaltungsgericht Trier entschieden. Das Gericht teilt die Auffassung der Denkmalbehörde, die vor allem den geplanten Dach aufbau moniert. Dadurch ginge das historische Erscheinungsbild verloren. Kettermann überlegt noch, ob er gegen das Urteil Einspruch einlegen wird.

4,5 Millionen Euro wollte der Bernkastel-Kueser Hotelier Dieter Kettermann in den Umbau des "Alten Brauhauses" stecken. Das denkmalgeschützte Gebäude, in dessen Erdgeschoss Kettermann ein Restaurant betreibt und in dem die oberen Etagen leer stehen, sollte nach seinen Plänen ein Vier-Sterne-Hotel mit 32 Zimmern werden (der TV berichtete). Doch das Verwaltungsgericht Trier hat ihm einen Strich durch die Rechnung gemacht.

Kettermann hatte gegen die Untere Denkmalschutzbehörde bei der Kreisverwaltung geklagt, um eine denkmalschutzrechtliche Genehmigung zu erwirken. Seine Pläne sahen unter anderem vor, das Haus um ein weiteres Geschoss aufzustocken. Kettermann begründete dies seinerzeit: "Sonst reicht der Platz nicht für die 32 Hotelzimmer, und die Investition refinanziert sich nicht."

Dass das Gericht ihm jetzt mitteilt, er habe keinen Anspruch auf eine denkmalschutzrechtliche Genehmigung, macht ihn zornig. Seine Kritik richtet er vor allem an die Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich. Kettermann: "Ich habe kein Verständnis dafür, dass eine Verwaltung so unbeweglich ist. Sie hat sich in keinster Weise kooperativ gezeigt und stets immer nur Nein gesagt."

Kettermann hat mehrere Varianten vorgelegt. Sie sind auch in seinem Restaurant zu sehen. "Viele Bürger haben sich diese Pläne angeschaut. Und kein Einziger hat wegen der Optik Bedenken geäußert", sagt der Hotelier.

Das Verwaltungsgericht, das ein Sachverständigengutachten einholte, sieht das anders. In der Urteilsbegründung heißt es unter anderem: "Das Gebäude ist ein Schulbeispiel der klassizistischen Baukunst und stellt ein bemerkenswertes Zeugnis der Wohn- und Gewerbearchitektur des 19. Jahrhunderts dar. Ihm kommt ein besonderer geschichtlicher Wert zu."

Der Denkmalwert des Gebäudes werde auch nicht dadurch beeinträchtigt, dass an der ursprünglichen historischen Bausubstanz Veränderungen - wie der Umbau nach einem Brand Ende des 19. Jahrhunderts sowie der Einbau von neuen Fenstern und einer verglasten Terrassenüberdachung - vorgenommen worden seien. Diese Veränderungen seien für die Frage der Denkmaleigenschaft unerheblich, da sich dennoch das ursprüngliche Aussehen des Gebäudes ablesen lasse.

Kettermann will sich in den nächsten Tagen mit seinem Anwalt über die weitere Vorgehensweise beraten. Er kann innerhalb eines Monats beim Oberverwaltungsgericht Berufung einlegen. Was seinen Hotelumbau angeht, sagt Kettermann: "Wir werden auch einen Plan B entwickeln. Die Idee, dort ein Hotel zu bauen, ist noch nicht vom Tisch. Aber es muss sich rechnen."Meinung

Schützen oder erhalten
Es war einmal ein Brauhaus, ein kastenförmiges Gebäude, ein Zweckbau. Es ist heute ein Kulturdenkmal. Und es darf optisch nicht verändert werden. Eine halbe Etage mehr würde das gesamte Erscheinungsbild der Umgebung zerstören. Das sagt die Denkmalbehörde. Ein hartes Urteil, zumal wenn man dagegenhält, dass ein Investor das Gebäude mit viel Geld enorm aufwerten will und es so auf lange Zeit erhalten bleibt. Vielleicht hat der Inhaber jetzt keine Lust mehr Geld reinzustecken. Das Haus würde verfallen. Wer will das? w.simon@volksfreund.de

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