Gesetz und Schlupfloch
WITTLICH. (red) Endet der Bund fürs Leben vorzeitig, so bestehen Unterhaltsansprüche für die Kinder, aber auch für Expartner faktisch fort. Üblicherweise muss einer der ehemaligen Eheleute - meist der Vater - monatlich eine Geldrente bezahlen, während der andere Partner - meist die Mutter - ihre Unterhaltspflicht gegenüber minderjährigen Kindern durch die Pflege und Erziehung erfüllt.
Welche gesetzlichen Regelungen bei der Berechnung bei Unterhaltsansprüchen gelten und welche "Schlupflöcher" das deutsche Unterhaltsrecht bietet - diese Fragen beantwortet ein I nformationsabend des Interessenverbands Unterhalt und Familienrecht, am Mittwoch, 14. Mai, ab 20 Uhr im St. Markushaus, Karrstraße, in Wittlich. Referentin ist Astrid Dahmen, Fachanwältin für Familienrecht.