Gesetz und Schlupfloch

WITTLICH. (red) Endet der Bund fürs Leben vorzeitig, so bestehen Unterhaltsansprüche für die Kinder, aber auch für Expartner faktisch fort. Üblicherweise muss einer der ehemaligen Eheleute - meist der Vater - monatlich eine Geldrente bezahlen, während der andere Partner - meist die Mutter - ihre Unterhaltspflicht gegenüber minderjährigen Kindern durch die Pflege und Erziehung erfüllt.

Welche gesetzlichen Regelungen bei der Berechnung bei Unterhaltsansprüchen gelten und welche "Schlupflöcher" das deutsche Unterhaltsrecht bietet - diese Fragen beantwortet ein I nformationsabend des Interessenverbands Unterhalt und Familienrecht, am Mittwoch, 14. Mai, ab 20 Uhr im St. Markushaus, Karrstraße, in Wittlich. Referentin ist Astrid Dahmen, Fachanwältin für Familienrecht.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort