Landespflege macht dem Bau Beine

MAINZ/HUNSRÜCK. Bewegung beim Bau der Bundesstraße 50 neu: Ausgerechnet das neue Landespflegegesetz bringt die Planungen für die Trasse voran.

Die Sache ging flugs: Am 1. April hatte das Bundesverwaltungsgericht Leipzig erklärt: Die Bundesstraße 50 neu zwischen Platten und Longkamp einschließlich des Hochmoselübergangs darf vorerst nicht gebaut werden (der TV berichtete). Der Grund: Die Straße durchquert das zur Ausweisung vorgesehene Vogelschutzgebiet Rothenberg, in das in diesem Stadium kein Eingriff erfolgen darf. Am 28. April hat der rheinland-pfälzische Landtag das neue Landespflegegesetz verabschiedet. Mit Hilfe dieses Gesetzes wurden alle rheinland-pfälzischen Vogelschutz- und FFH-Gebiete unter Schutz gestellt. Der Rothenberg bei Zeltingen-Rachtig wurde als Teil des viel größeren Gebietes "Wälder zwischen Wittlich und Cochem" (23 000 Hektar) zum Vogelschutzgebiet erklärt. Hauptgründe für die Unterschutzstellung des ursprünglich als Naturschutzgebiet geplanten Areals "Wälder zwischen Wittlich und Cochem" war das Vorkommen bedrohter Spechtarten, wie Grau-, Schwarz- und Mittelspecht. Noch fehlt die vom Gesetz vorgeschriebene Rechtsverordnung, die die konkreten Erhaltungsziele definiert. Doch sobald sie da ist, können die Straßenplaner mit ihrer Arbeit fortfahren. Dann kann eine Verträglichkeitsprüfung erfolgen und der Planfeststellungsbeschluss gegebenenfalls in einem ergänzenden Verfahren repariert werden. Doch auch zwischenzeitlich waren die Straßenplaner nicht untätig. Die vom Gericht geforderten zusätzlichen Untersuchungen zum Vogel- und Habitatschutz seien bereits erfolgt, die Ergebnisse würden in die Planung eingearbeitet, heißt es im Verkehrsministerium. Und wann geht es mit dem Bau los? Wann soll er fertig sein? Mit Terminschätzungen ist man derweil im Ministerium vorsichtig geworden. "Die Landesregierung strebt an, das Reparaturverfahren 2005 abzuschließen", schreibt Pressesprecher Jörg Wagner in einer Mitteilung. Weiter heißt es, dass sich an das Reparaturverfahren ein europaweites Ausschreibungsverfahren anschließe. Doch auf Nachfrage räumt Wagner ein: "Wann wir mit dem Bau beginnen oder gar fertig sind, können wir nicht absehen, da die gegnerische Seite angekündigt hat, wieder zu klagen." Die gegnerische Seite ist der Bund für Umwelt- und Naturschutz Deutschland (BUND). Als einziger einer Reihe von Klägern gegen die Bundesstraße hatte er Recht bekommen, zuletzt eben vom Bundesverwaltungsgericht in Leipzig, der höchsten deutschen Instanz auf dem Gebiet der Verwaltung. Peter Dyx, Rechtsanwalt des BUND, hatte direkt nach der Urteilsverkündung zugunsten des BUND in Leipzig angekündigt: "Auch gegen den neuen Planfeststellungsbeschluss werden wir klagen." Dann gehe es vermutlich nicht mehr in erster Linie um die Spechte, sondern um Fledermäuse. Bereits die vorhergehende Instanz, das Oberverwaltungsgericht Koblenz, hatte gerügt, dass die Auswirkungen der Straße auf diese Tiergruppe vor allem im Kautenbachtal gesondert zu prüfen sei. Der Bau des ersten Teilstücks der B 50 neu von Wittlich bis Platten geht derweil wie geplant weiter. Der Spatenstich war Ende Mai 2003. Drei Brücken sowie ein Regenrückhaltebecken südlich von Altrich sind nach Auskunft des Landesbetriebs für Straßen- und Verkehr fast fertig. Auch die Verlegung der Landesstraße 52 ist großteils gebaut. Ursprünglich geplant war, dass die beiden Abschnitte 2009/10 gleichzeitig fertig gestellt werden.

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