Neue Deckungskarten

BERNKASTEL-WITTLICH. Der Gesetzgeber hat das Zulassungsverfahren geändert. Die bisherige "Doppelkarte" wurde durch eine Versicherungsbestätigung ohne Durchschrift ersetzt. Diese neue Versicherungsbestätigung (Deckungskarte) gilt seit dem 1. Oktober und ist seit 1. April zwingend für die Kfz-Zulassung vorgeschrieben.

Die bisherigen Deckungskarten dürfen seither nicht mehr verwendet werden. Weiterhin gilt zu beachten: Die neuen Deckungskarten sind nur noch einfach (keine "Doppelkarte"mehr).
Eine Deckungskarte für die Kfz-Zulassung, rote Dauerkennzeichen oder Kurzzeitkennzeichen. Änderungen (zum Beispiel des Versicherungsnehmers) dürfen nach wie vor nicht vorgenommen werden. Geänderte Deckungskarten werden zurückgewiesen. Dies gilt auch für eine Versicherungsbestätigung, die bereits für eine Zulassung durch ein Kreuz gekennzeichnet ist, hier kann keine Änderung auf rote Kennzeichen oder Kurzzeitkennzeichen erfolgen. Deckungskarten müssen immer im Original vorgelegt werden. Versicherungsbestätigungen per Fax oder Ausdruck aus dem Internet werden nicht akzeptiert. Auskünfte: Kfz-Zulassungsstelle in Wittlich (Telefon 06751/14-223, -224, -226, -227, -228, -254, Fax 14-361); in Bernkastel-Kues (Telefon 06531/9898-47, Fax 9898-48) und in Morbach (Telefon 06533/71-206, Fax 71-166). ca

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