Neumagen-Dhroner stimmen am 13. März 2016 in einem Bürgerentscheid über die zukünftige Nutzung der Wiese an der Grundschule ab

Neumagen-Dhron · Die Ortsgemeinde Neumagen-Dhron möchte auf der Wiese an der Grundschule zwei Bauplätze ausweisen. Viele Bürger haben sich mit ihrer Unterschrift dagegen ausgesprochen. Das Gelände soll den Kindern vorbehalten bleiben. Die Entscheidung fällt an der Urne.

 Die Schulkinder toben auf der Wiese. Ob das so bleibt, wird sich am 13. März 2016 zeigen. TV-Foto: Klaus Kimmling

Die Schulkinder toben auf der Wiese. Ob das so bleibt, wird sich am 13. März 2016 zeigen. TV-Foto: Klaus Kimmling

Foto: klaus kimmling (m_mo )

Die Rheinland-Pfälzer wählen am 13. März 2016 einen neuen Landtag. In Neumagen-Dhron steht an diesem Tag noch ein zweites Votum an. In einem Bürgerentscheid (Extra) geht es um die zukünftige Nutzung der großen Wiese unterhalb der St. Helena-Grundschule.

Der Gemeinderat bleibt bei seinem Votum vom Oktober. Er möchte auf einem Teil des Areals, das als Baugelände ausgewiesen ist, zwei Bauplätze für junge Familien anbieten. Schulleitung, Schulelternbeirat und fast 500 Bürger wollen, dass die Wiese in vollem Umfang von Kindern genutzt werden kann.Mehr Unterzeichner als nötig


Zehn Prozent der derzeit 1885 Wahlberechtigten hätten für ein Bürgerbegehren ausgereicht. Die 490 Befürworter sind also mehr als genug. Dabei, so Schulelternsprecherin Pia Theis, seien die Unterschriftensammler gar nicht überall unterwegs gewesen.

In der entscheidenden Sitzung des Ortsgemeinderates betont sie noch einmal, dass es bisher einen Argumentenaustausch auf Augenhöhe gegeben habe. Es habe sich auch herausgestellt, dass es nicht nur um die Belange der Kinder gehe. "Das ist generationenübergreifend", sagt Theis. Auch wegen des Ausbaus der Kindertagesstätten sei der Bedarf für dieses Gelände vorhanden.

Ähnlich argumentiert Schulrektor Wolfhard Siegemund. Die Betreuung der Kinder nehme einen immer größeren Raum ein. Eltern orientierten sich bei der Schulwahl auch nach den zur Verfügung stehenden Plätzen. Und da gehöre die Wiese dazu. "Die Schule ist Herzstück einer Gemeinde", sagt der Pädagoge. Die St. Helena-Grundschule besuchen derzeit 75 Kinder. 54 von ihnen werden auch am Nachmittag betreut.

Von Seiten des Rates wird an diesem Abend nicht mehr viel über die ursprünglichen Pläne gesprochen - zum Beispiel darüber, dass das 2000 Quadratmeter große Gelände auch ganz geschickt geteilt werden könnte. Der Bürgerentscheid sei in diesem Fall ein "ideales Instrument", sagt Edwin Kohl.

"Der Rat hat sehr rational gehandelt, jetzt sollen die Bürger entscheiden", bemerkt Frank Thomas. Die Entscheidung des Rates für eine Bebauung sei richtig gewesen, erklärt Guido Lemmermeyer. "Aber wir können 490 Unterschriften nicht ignorieren", fügt er an. "Die Standpunkte sind klar. Ein Bürgerentscheid wäre demokratisch", sagt Dirk Doppelhamer. Auch Alfred Schwarz spricht von einem rational gefällten Votum. Die andere Seite habe eher emotional entscheiden. Deshalb habe er Angst, dass ein Bürgerentscheid auch spalten könne.
Ortsbürgermeister Michael Thomas wünscht sich bis zum Entscheid eine Fortsetzung der bisher gezeigten Diskussionskultur. "Wir sollten fair miteinander umgehen", sagt er.Meinung

Ein Stück Basisdemokratie
Niemand sollte blauäugig sein. Wenn zwei öffentliche Meinungen aufeinanderprallen und das Votum an der Wahlurne fällt, werden im Vorfeld auch harte und emotionale Worte fallen. Der Bürgermeisterappell nach einem fairen Umgang untereinander sollte deshalb auf fruchtbaren Boden fallen. Grundsätzlich, und das sieht auch der Ortsgemeinderat so, ist diese Art von Basisdemokratie zu begrüßen. Das Gremium vertritt grundsätzlich die Interessen aller Bürger. Und wenn, wie im vorliegenden Fall, schon einmal viele von ihnen ihre Stimme erheben, sollte auch der Raum für eine solche Entscheidung geschaffen werden. c.beckmann@volksfreund.deExtra

Wie die Fragestellung beim Bürgerentscheid in Neumagen-Dhron am 13. März 2016 genau lautet, steht noch nicht fest. Klar ist: Der Antrag der Initiative muss eine Mehrheit finden. Das alleine reicht aber noch nicht aus, um das Votum des Gemeinderates vom 29. Oktober zu kippen. Diese Mehrheit muss gleichzeitig mindestens von 20 Prozent der Stimmberechtigten kommen. Ein solches Votum steht einem Beschluss des Gemeinderates gleich. Frühestens nach drei Jahren kann das Gremium eine so gefasste Entscheidung wieder abändern. cb

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