Per Mausklick ins Finanzamt

BERNKASTEL-KUES/WITTLICH. (red) Das Finanzamt Bernkastel-Wittlich hat erstmals so genannte Elster-Aktionstage in Bernkastel-Kues und in Wittlich durchgeführt. Den Bürgern wurde Gelegenheit gegeben, sich über das Verfahren Elster (ELektronische STeuerERklärung) zu informieren.

Das Elster-Verfahren ermöglicht die elektronische Übermittlung verschiedener Steuererklärungen über das Internet an die Finanzverwaltung. Die elektronisch übermittelten Steuererklärungen werden in den Finanzämtern bevorzugt bearbeitet, wodurch sich kürzere Bearbeitungszeiten ergeben. Dies bedeutet auch, dass die Bürger die Steuerrückerstattung schneller auf dem Konto haben. Sind alle Daten der Steuererklärung für ein Jahr im Programm Elster auf dem PC gespeichert, können die gleichbleibenden Daten (zum Beispiel, Anschrift, Bankverbindung, Angaben zu den Kindern) ins folgende Jahr übernommen werden. Die Steuererstattung beziehungsweise die Steuerzahllast kann sich der Bürger per Knopfdruck berechnen, anzeigen und ausdrucken lassen. Bei Anwendung des Elster-Verfahrens müssen nur noch die gesetzlich vorgeschriebenen Unterlagen, wie zum Beispiel Spendenbescheinigungen, eingereicht werden. Während Unternehmer und Arbeitgeber durch eine gesetzliche Neuregelung grundsätzlich verpflichtet sind, ihre Umsatzsteuervoranmeldungen und Lohnsteueranmeldungen elektronisch abzugeben, ist das Elster-Verfahren für Arbeitnehmer ein Service-Angebot. Es bietet ihnen eine einfachere Erfüllung ihrer Steuerpflicht und eine schnellere Bearbeitung. Im Idealfall könnten dem Finanzamt Bernkastel-Wittlich pro Jahr rund 53 000 Umsatzsteuervoranmeldungen, 29 000 Lohnsteueranmeldungen und 20 000 Arbeitnehmer-Einkommensteuererklärungen im Elster-Verfahren übermittelt werden. In den kommenden Jahren sollen weitere Elster-Aktionstage angeboten werden. Darüber hinaus bietet das Finanzamt den Bürgern an jedem Donnerstag an, sich in Bernkastel-Kues und in Wittlich individuell in das Verfahren einweisen zu lassen und ihre Steuererklärungen vor Ort an einem eigens dafür eingerichteten PC direkt elektronisch an die Finanzverwaltung zu versenden. Dieses Angebot gilt auch, am besten über eine Voranmeldung, für Unternehmer und Arbeitgeber, die verpflichtet, sind ihre Steuererklärungen auf diesem Weg abzugeben, aber mit dem Verfahren noch nicht so gut zurecht kommen. Wenn in Betrieben kein PC vorhanden ist, kann es für dieses Jahr eine Ausnahmregelung geben, teilt Leo Raskob, der Leiter des Finanzamtes Bernkastel-Wittlich mit. "Aber wirklich nur in Ausnahmefällen", macht er klar.

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