Scheiden tut weh

Wittlich. (red) Endet der Bund fürs Leben vorzeitig, so müssen die während der Ehe erworbenen Vermögenswerte, aber auch die Schulden aufgeteilt werden. Da es dabei um viel Geld und Lebenschancen nach der Scheidung geht, spielt die Vermögensaufteilung eine große Rolle.

Grundsätzlich gibt es verschiedene Möglichkeiten der Aufteilung: Ein Partner kann dem anderen einen Vermögensanteil übertragen und Wertausgleich fordern, ein Wert kann verkauft und der Erlös geteilt werden, oder ein Vermögensanteil kann real geteilt werden. Zum Thema Zugewinnausgleich referiert am Mittwoch, 10. Dezember, 20 Uhr, Fachanwalt für Familienrecht Klaus Schildgen aus Bitburg, im St.-Markus-Haus (Karrstraße 15). Weitere Infos zu Fragen des Familien- und Unterhaltsrechts unter Telefon 06571/3748, E-Mail trier-wittlich@isuv.de sowie im Internet unter www.isuv.de.

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