Streit um eine Schiebehilfe

LÖTZBEUREN. Günter Pick ist enttäuscht und verbittert. Seit Jahren hat er Streit mit seiner Krankenkasse. Immer wieder beantragt der 59-Jährige aus Lötzbeuren eine Kostenübernahme für eine Schiebehilfe für seinen Rollstuhl, doch die Kasse lehnt dies ab und verweist immer wieder auf die bereits ausreichende Versorgung mit zwei Rollstühlen. Vor wenigen Tagen wurde ein erneuter Widerspruch, den Günter Pick eingereicht hatte, zurückgewiesen. Nun will er sich an den Petitionsausschuss des Bundestages wenden. Und möglicherweise erneut klagen.

Worum geht es? Günter Pick ist seit rund 18 Jahren an Multipler Sklerose erkrankt. Seit vielen Jahren benötigt er eine Gehhilfe, sowie zwei Rollstühle, um sich im Haus oder im Ort bewegen zu können. Seit 2000, also seit sechs Jahren, beantragte er wiederholt bei seiner Krankenkasse, der AOK, eine Kostenübernahme für eine Schiebehilfe, da seine 52-jährige Frau, die eher zierlich ist, ihn im Faltrollstuhl nicht schieben kann und der Elektrorollstuhl nicht in ein Auto oder den Bus passt. "Mit einer Schiebehilfe wäre vieles leichter", so Günter Pick. Die Krankenkasse hat dies aber bisher jedes Mal abgelehnt, da ihrer Auffassung nach Günter Pick durch die bisherigen Hilfen, also den Faltrollstuhl wie auch den Elektrorollstuhl, ausreichend versorgt ist. Nach Angaben seines Anwalts kann Günter Pick allerdings nur bis zu 50 Meter weit mit Hilfe von zwei Unterarmgehstützen gehen, ansonsten ist er auf einen Rollstuhl angewiesen. Die Kosten für eine Schiebehilfe betragen rund 5000 Euro. Nach der dritten Ablehnung hatte Günter Pick im August 2004 sogar beim Sozialgericht Trier geklagt, scheiterte allerdings zuletzt im Dezember 2005 vor dem Landessozialgericht. Eine Revision ist im Frühjahr 2006 vom Bundessozialgericht nicht zugelassen worden. Das Landessozialgericht begründete die Ablehnung der Klage damit, dass die Forderungen von Günter Pick nicht "dem Grundbedürfnis eines gewissen körperlichen Freiraums entsprechen" und gab der Auffassung der Krankenkasse Recht. Ebenso erfolglos blieben Eingaben bei der rheinland-pfälzischen Sozialministerin Malu Dreyer oder beim Bürgerbeauftragten Ulrich Galle. In den vergangenen Jahren hat sich die Erkrankung von Günter Pick durch einen Unfall 2004 sowie durch einen Herzinfarkt im Mai 2006 weiter verschlechtert, so dass von einer Simmerner Neurologin erneut eine Schiebehilfe verschrieben wurde. Den im August gestellten Antrag an die AOK Rhein-Hunsrück lehnte die Krankenkasse erneut ab, ebenso wurde vorige Woche der Widerspruch zurückgewiesen, da nach Auffassung der Widerspruchsstelle die Krankenkasse mit der Gewährung von zwei Rollstühlen ihrer Leistungspflicht "in vollem Umfang nachgekommen ist, was auch durch Gerichte bestätigt wurde", so der entsprechende Bescheid, in dem es außerdem heißt: "Wir versichern Ihnen, wir verstehen Ihr Anliegen. Wegen der rechtlichen Situation können wir Ihnen jedoch kein anderes Ergebnis mitteilen." Doch damit will sich Günter Pick nicht zufrieden geben. "Die nun seit sechs Jahren erfolgte Ablehnung dieser Hilfe ist eine große Einschränkung unserer Lebensqualität", meint er zu dem Schreiben der AOK. Und seine Frau Bärbel fügt hinzu: "Unser Bewegungsspielraum beschränkt sich weitgehend auf Lötzbeuren. Ich bin körperlich nicht in der Lage, meinen Mann mit dem Rollstuhl zu fahren." Darum will er auch weiter für eine Schiebehilfe kämpfen: "Wir werden weitermachen und hoffen, irgendwann Recht zu erhalten", so der 59-Jährige. So wollen sie sich an den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages wenden. Und möglicherweise auch erneut vors Sozialgericht gehen, um gegen die Ablehnung zu klagen. Günter Pick: "Ich werde nicht aufgeben."

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