Tödlicher Unfall: Stiefsohn erhebt Vorwürfe

Der Stiefsohn des am Sonntag auf dem Zeltingen-Rachtiger Campingplatz tödlich verunglücken 64-jährigen Urlaubers erhebt schwere Vorwürfe. Der Kanal hätte gesichert sein müssen, sagt er.

Zeltingen-Rachtig/Mönchengladbach. (sim) Nach Meinung des Stiefsohnes des in der Nacht zum Sonntag tödlich verunglückten Urlaubers aus Mönchengladbach hätte der Tod seines Stiefvaters verhindert werden können, wenn der Kanal abgesperrt gewesen wäre. Das sagte er gestern im Gespräch mit dem Trierischen Volksfreund.

Seine Mutter werde einen Anwalt einschalten und Anzeige erstatten. Er könne das Unglück immer noch nicht fassen. "Es ist doch unglaublich, dass eine solch gefährliche Stelle auf einem Campingplatz, wo täglich zahlreiche Menschen vorbeigehen und auch Kinder spielen, nicht mit einem Geländer abgesichert ist. Das ist eine nicht zu begreifende Schlamperei."

Der 64-jährige Urlauber war am frühen Sonntagmorgen vom Rand eines ungesicherten Entwässerungsrohrs 2,5 Meter tief gestürzt und hatte sich dabei tödlich verletzt (der TV berichtete). Der 64-Jährige und seine Ehefrau verbringen seit 16 Jahren ihren Urlaub auf dem Campingplatz in Zeltingen-Rachtig.

Die Staatsanwaltschaft Trier hat gestern die Obduktion der Leiche angeordnet. Dabei soll auch festgestellt werden, ob eventuell andere körperliche Gebrechen zum Tod des 64-Jährigen geführt haben könnten. Ferner wird untersucht, in welcher körperlichen Verfassung sich der Verunglückte befand und ob eventuell Alkohol im Spiel war.

In der Nacht zum Sonntag hatte der Mönchengladbacher auf dem Campingplatz mit etwa 30 anderen Urlaubern den Geburtstag seiner Frau gefeiert. Nach Angaben der Ehefrau war ihr Mann nicht betrunken.

Sobald das Obduktionsergebnis vorliegt, das heißt die Todesursache feststeht, wird die Staatsanwaltschaft Trier im nächsten Schritt prüfen, ob eine Verkehrssicherheitspflicht bestand. Mit anderen Worten: Hätte die Stelle, wo das Entwässerungsrohr in die Mosel mündet, laut gesetzlicher Vorschriften mit einem Zaun abgesichert sein müssen? Und wenn ja: Wurde gegen ein solche Vorschrift verstoßen?

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort