Zu spät gebaut

SPANGDAHLEM/BINSFELD. Seit knapp fünf Jahren kämpft Günter Schneider aus Binsfeld um eine Fluglärmentschädigung. Ein Verfahren endete nun mit der Abweisung der Klage. "In den Lärm gebaut", so lautet die Begründung des Oberlandesgerichts Koblenz. Schneider überlegt nun, ob er weiter kämpft und vor den Bundesgerichtshof zieht.

Alles fing damit an, dass Günter Schneiders Vater Karl 1962 ein Haus in Binsfeld baute. Die Amerikaner hatten zehn Jahre zuvor den etwa 500 Meter entfernt liegenden Militärflugplatz von den Franzosen übernommen. Damit, dass diese Nähe und der viel später damit verbundene Fluglärm ihn und seinen Sohn so viel Zeit, Energie und Geld kosten sollten, hatte er nie gedacht. Günter Schneiders Bemühungen um eine Entschädigung wegen des Fluglärms sind vorerst gescheitert. Das Oberlandesgericht Koblenz hat seine Klage gegen die Bundesrepublik Deutschland abgewiesen. Die Richter verwiesen darauf, dass sich Schneiders Vater durch den Hausbau 1962 "selbst in die Gefahr der Lärmbeeinträchtigung begeben" habe. Er habe "in den Lärm gebaut". Unter diesen Umständen steht Schneider nach Auffassung des Ersten Zivilsenats keine Entschädigung zu. Schneider war in der Vergangenheit mit seinem Unmut über den Fluglärm, der mit den Jahren immer mehr zugenommen hat, nicht allein. Mehr als 120 Anwohner des Militärflugplatzes - hauptsächlich in Binsfeld und Herforst - hatten Klage gegen die Bundesrepublik erhoben und Entschädigung wegen Fluglärms gefordert. In den meisten Fällen haben sich Kläger und Beklagte bereits im Jahr 2002 geeinigt und auf Zahlungen verständigt. Grundbucheintrag für Schneider indiskutabel

Zusätzlich stimmten viele Eifeler einem Grundbucheintrag zu, in dem sie sich verpflichteten, den Betrieb des Militärflugplatzes Spangdahlem und den damit verbundenen Fluglärm durch Jets und Transportmaschinen uneingeschränkt zu dulden. Ein solcher Grundbucheintrag ist für Günter Schneider nie in Frage gekommen. "Ich bin nicht bereit, meine Grundrechte abzutreten", sagte Schneider dem TV. Mit einem Vergleich hätte er leben können. Doch auch nach der Niederlage gibt der Binsfelder sich nicht geschlagen: "Jetzt habe ich erst einmal zwei Wochen Zeit, zu überlegen, ob ich vor den Bundesgerichtshof ziehe. Wenn ich es wirklich durchziehe, muss ich zuerst einen Rechtsanwalt mit Zulassung für den Bundesgerichtshof suchen. Und dann schaue ich, ob ich das auch finanzieren kann."

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