Antworten nicht schlüssig

Ruhig und gelassen erläuterten die Vertreter des DLG (Helfgen und Pick) den Stand des Verfahrens, dessen betriebswirtschaftliche Notwendigkeit vornehmlich für Vollerwerbs- und Haupterwerbsbetriebe unbestreitbar ist, wohl ahnend, dass mit überaus kritischen Fragen sowie durch selbstständige Ermittlungen untermauerten unliebsamen Feststellungen zu rechnen war.

Die Wortführer (Ulrich und Axel Pauly sowie Hans Josef Christmann) müssen wohl schon im Verlaufe der bisherigen Verfahren Graach und Bernkastel mit den Behördenvertretern arg aneinander geraten sein, anders ist ihre aufgeheizte, aber meist gut begründete Argumentation hinsichtlich der Metallbelastungen und der instabilen Weinbergshänge kaum zu deuten. Mag sein, dass einzelne Formulierungen von den DLG-Vertretern nicht hingenommen werden konnten, aber manche ihrer "Antworten" und ihrer Verfahrensschritte konnten auch von mir nicht als schlüssig angesehen werden. Wenn zum Beispiel eine Institution die unproblematische Metallbelastung in der Talaue ohne tiefe Hangmessung (60 Zentimeter reichen dazu sicher nicht aus) als zutreffend auch für die Prallhanglage ansieht, kann das nicht überzeugen. Deshalb scheint es mir problematisch zu sein, wenn mit Metallbelastungen begründete Widersprüche auf dieser Grundlage abgeschmettert werden sollen. Befriedigen kann mich die abenteuerliche Behauptung, durch umfangreiche und tiefe Erdbewegungen würde die Metallbelastung geringer, ganz und gar nicht. Die es besser wissen, müssen natürlich darüber empört sein, wenn jemand Bergbautätigkeit auf Graacher Gemarkung verneint. Ein Glück nur, dass hinsichtlich der bedrohlich im Raum stehenden Instabilität der Weinbergshänge nun Klarheit geschaffen werden soll; hoffentlich auch unter Einbeziehung der geplanten Trasse der B 50 neu! Geschickt auch von der Verwaltung, die Grundstücke unterhalb der Schäferei zunächst aus dem Verfahren herauszunehmen, konnte doch damit einer Reihe von Widersprüchen abgeholfen werden. Beckmanns Aussage, die Mehrheit der Winzer stehe hinter der Flurbereinigung, ist so nicht zutreffend, denn die Flächenmehrheit führte letztlich zum Einleitungsbeschluss. Es ist aber nicht von der Hand zu weisen, dass von diesem Verfahren nur noch ganz wenige einheimische Winzer Vorteile haben. Eine ganze Menge von Klein- und Kleinstbetrieben werden Verfahrens- beziehungsweise eventuelle Wiederaufbaukosten nicht mehr tragen können und aufgeben, was wiederum zu einer weiteren Besitzkonzentration in wenigen und immer mehr auswärtigen Händen führen wird. Zudem droht die Gefahr, dass Kleinflächenbesitzer aus den Spitzenklassen hinausgedrängt werden. Damit aber gerät die Verwaltung bei den Betroffenen in den Verdacht, Erfüllungsgehilfe zur Verwirklichung der Vorteile von Wenigen zu sein, was zumindest hinsichtlich der mit der topografischen Überplanung des Bereiches Befassten wohl nicht zutreffend ist. Winfried Ehlen, Graach

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