Futter vom Acker

BERNKASTEL-WITTLICH. (red) Nach der Trockenheit in weiten Teilen des Landes dürfen die Pflanzen stillgelegter Ackerflächen ab sofort für die Futternutzung genutzt werden, obwohl die Veröffentlichung der entsprechenden EU-Verordnung und die abschließende Anerkennung der vom Land festzulegenden Kriterien noch aussteht.

Auch die Fremdnutzung von Stilllegungsflächen ist möglich. Dies muss jedoch unentgeltlich erfolgen. Landwirte, die dieses Angebot nutzen wollen, müssen dies bis zum 25. Juni der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich schriftlich mitteilen. Wird der Aufwuchs Nachbarn überlassen, ist auch die Angabe des Empfängers mit Name und Anschrift erforderlich. Einen Vordruck stellt die Kreisverwaltung zur Verfügung. Diese Vorgehensweise ist unumgänglich und wird auch bei Vor-Ort-Kontrollen überprüft. Informationen: Edmund Hohns, Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich, Telefon 06571/14417, E-Mail: edmund.hohns@bernkastel-wittlich.de.

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