HINTERGRUND

In ganz Deutschland gilt zur Zeit eine Eilverordnung zur Geflügelpest. Für den Kreis Bernkastel-Wittlich sind demnach alle Halter von Hühnern, Truthühnern, Enten und Gänsen aufgerufen dem Fachbereich Veterinärdienst der Kreisverwaltung (Telefon: 06571/14-353) Art, Anzahl, Nutzungsart und Standort ihres Geflügels anzugeben.

Seit Ende April gilt dies auch für Tauben, Fasane, Rebhühner und Wachteln. Für Tauben gilt zudem ein generelles Flugverbot. Geflügel darf aus einem Bestand nur wegtransportiert werden, wenn innerhalb von 24 Stunden vor der Abgabe eine tierärztliche Untersuchung keine Hinweise auf die Geflügelpest ergeben hat. Geflügelmärkte und ähnliche Veranstaltungen sind untersagt. Der Fachbereich Veterinärdienst der Kreisverwaltung weist im übrigen darauf hin, dass der Erreger der Geflügelpest über die Ernährung keinen Einfluss auf die menschliche Gesundheit. Alle im Handel befindlichen Geflügelprodukte können bedenkenlos verzehrt werden. mai

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