HINTERGRUND

STANDORT-STREIT: Der Streit um den Standort Bruch/Minderlittgen dreht sich vor allem um verschiedene Auffassungen zum Thema Landschaftsschutz. Die Regionale Planungsgemeinschaft, die verantwortlich ist für die Aufstellung des Regionalen Raumordnungsplans und den Standort abgelehnt hatte, ist der Meinung, dass Bruch/Bergweiler in einem "Gebiet mit regionaler Bedeutung für das Landschaftsbild und die landschaftsbezogene Erholung" liege. Dies führe automatisch zum Ausschluss von Windkraft. Der VG-Rat Wittlich-Land, der den Standort Bruch/Bergweiler in den Flächennutzungsplan mit aufnehmen wollte, stellte sich in diesem Punkt bewusst gegen die Planungsgemeinschaft. Laut VG-Bürgermeister Christoph Holkenbrink, verwies der Rat auf die Randlage des Windkraftstandorts in dem Schutzgebiet und die Vorbelastung durch die benachbarte Autobahn. Klemens Weber, Referent für Umweltbelange bei der Regionalen Planungsgemeinschaft, stellte auf TV -Anfrage grundsätzlich klar, dass eine Vorbelastung nicht bedeute, dass immer weiter belastet werden dürfe. Weiter meinte er, der Raumordnungsplan richte sich nach Vorgaben der Oberen Landespflegebehörde. Die habe anhand von Untersuchungen die Region in Einheiten mit einheitlichem Landschaftsbild eingeteilt und diese Gebiete aufgrund historischer Entwicklung, heutiger Vegetation und Nutzung bewertet. Der potenzielle Windkraftstandort Bruch/Bergweiler liegt im Gebiet "Littgener Fläche" und wird zum Teil mit gut und sehr gut bewertet. Diese Noten werden beispielsweise vergeben, wenn naturnahe Bachläufe oder extensiv genutztes, mageres Offenland vorhanden sind. Und diese Bewertung - und auch das sei von der Landespflegebehörde vorgegeben - ziehe zwangsläufig ein Verbot von Windkraft nach sich, so Weber. Bei den 1000 Vorschlägen für Windkraftstandorte in der Region habe die Planungsgemeinschaft nach diesen Kriterien entschieden, 90 Vorranggebiete für Windkraft seien dann noch übrig geblieben.

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