HINTERGRUND

Im Landkreis Bernkastel-Wittlich bestehen derzeit 110 ausgewiesene Naturdenkmale. Naturdenkmale sind durch Rechtsverordnung festgesetzte Einzelschöpfungen der Natur wie zum Beispiel Felsen, Quellen, Wasserläufe, Wasserfälle, alte und seltene Bäume, Baumgruppen und Alleen, deren besonderer Schutz aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen und landeskundlichen Gründen oder wegen ihrer Seltenheit, Eigenart oder Schönheit erforderlich ist.

Die Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich, Untere Landespflegebehörde, weist darauf hin, dass die Verkehrssicherungspflicht für ausgewiesene Naturdenkmale nach einem Schreiben des Ministeriums für Umwelt und Forsten grundsätzlich beim Eigentümer liegt. Daher hat der Eigentümer mindestens zweimal im Jahr durch regelmäßige Sichtkontrollen insbesondere Bäume auf eventuelle Schäden, absterbende Äste oder Ähnliches zu kontrollieren. Vorgesehene Veränderungen oder Eingriffe sind nur nach vorheriger Zustimmung der unteren Landespflegebehörde bei der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich zulässig. Weitere Informationen: Walter Schlösser, Telefon 06571 / 14480, Fax 06571 / 9400- 65, E-Mail: Walter.Schloesser@Bernkastel-Wittlich.de.

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