HINTERGRUND
TETRA-PAK: Das deutsche Lebensmittelgesetz verbietet den nochmaligen Einsatz von Tetra-Paks als Behälter für Milch, Saft, Pudding oder andere, vom Menschen verzehrte Nahrungsmittel: Deshalb das mühevolle Auseinanderdividieren nach einzelnen Bestandteilen.
29.02.2004
, 17:07 Uhr
Der dort isolierte Papierfaserbrei dient als Wertstoff für neue Pappkartons. Die Aluminiumschicht wird beispielsweise in Zementfabriken als Ersatz für Bauxit genommen, während Polyethylen als Energieträger benutzt werden kann und unter anderem bei der Erzeugung von Fernwärme mitwirkt. (peg)