Briefe im Mülleimer entsorgt

Weil sie die Post, die sie im Auftrag eines privaten Postzustellers austragen sollte, unterschlagen und im Mülleimer entsorgt hat, ist eine 42 Jahre alte Frau vom Amtsgericht Prüm zu einer Geldstrafe von 1200 Euro verurteilt worden.

Prüm. "Die Briefzustellung ist eine sehr verantwortungsvolle Aufgabe", sagte Amtsrichter Franz-Josef Triendl in seiner Urteilsbegründung. "Wenn man eine solche Verpflichtung übernimmt, muss man sie auch gewissenhaft ausführen."

Genau das habe die 42 Jahre alte Frau aus dem Altkreis Prüm aber nicht gemacht. Laut der Anklageschrift soll sie zusammen mit ihrer Tochter in einem Zeitraum von April 2007 bis Ende 2008 Briefe zwar von einem privaten Post-Zustelldienst entgegengenommen, aber nicht zugestellt haben.

Briefe landeten im Mülleimer



Ein Teil der Briefe wurde später in einem öffentlichen Mülleimer gefunden. Bei einer Hausdurchsuchung fanden die Polizisten auch Kataloge und Prospekte, die ebenfalls nicht ausgetragen worden waren. Nach anfänglichen Erklärungsversuchen ("Ich hab die Briefe einfach vergessen") räumte die 42-Jährige die Tat ein, so dass die geladenen Zeugen nicht gehört werden mussten.

Richter Triendl sprach der Frau deutlich ins Gewissen: "Es werden ja auch sehr wichtige Briefe versendet, so dass der Schaden sehr hoch sein kann. Daher ist die Unterdrückung von Postsendungen ja mit erheblichen Strafen bedroht." Zwar sei ihre Tochter mitangeklagt, "aber Sie sind die Hauptverantwortliche". Gerade als Erziehungsberechtigte sei es ihre Aufgabe gewesen, ihre Tochter zu kontrollieren.

Diese musste sich noch wegen eines weiteren Vorfalls rechtfertigen. Sie soll beim Nachtumzug in Gondenbrett einem Mann mit der Faust ins Gesicht geschlagen haben. Dabei platzte die Lippe des Mannes auf und ein Stück eines Schneidezahns splitterte. Zu dem Zwischenfall war es gekommen, nachdem die 18-Jährige dem Mann - den sie mit einem anderen verwechselt hatte - eine Schottenmütze vom Kopf gerissen hatte und damit weggelaufen war. Als der Mann ihr nachkam und die Mütze zurückhaben wollte, habe er sie geschubst und mit dem Wort "Schlampe" beschimpft, erzählte die Angeklagte. Daraufhin habe sie ihm ins Gesicht geschlagen. "Ich weiß auch nicht, was mit mir los war, normalerweise habe ich keine solchen Aggressionen", räumte die 18-Jährige ein. "Ich weiß, dass das nicht in Ordnung ist." Das machte auch Richter Triendl noch einmal deutlich. Die 18-Jährige mache derzeit eine Ausbildung für einen sehr verantwortungsvollen Job, die Post-Unterschlagung und die Körperverletzung passten überhaupt nicht dazu. Aber weil sie geständig sei und an das Opfer bereits Schmerzensgeld zahle, beließ es Richter Triendl bei einer Verwarnung.

Die Mutter kam nicht so glimpflich davon. Wegen der Unterdrückung der Post-Sendungen muss sie eine Geldstrafe in Höhe von 1200 Euro zahlen. Das Urteil ist rechtskräftig.

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