"Da bin ich ausgerastet"

Wegen Körperverletzung, Sachbeschädigung und Beleidigung muss sich ein vorbestrafter junger Mann aus dem Prümer Land vor dem Amtsgericht Bitburg verantworten. Bei einer erneuten Verurteilung droht eine Freiheitsstrafe ohne Bewährung.

Prüm/Bitburg. Weiberdonnerstag 2007 auf dem Prümer Hahnplatz: Der 19-jährige Boris Z. wirft seiner 17-jährigen Lebensgefährtin Sandra (beide Namen von der Redaktion geändert) schlimme Schimpfwörter an den Kopf und schubst sie. Als ihn ein 39-jähriger Bekannter beruhigen will, greift Boris ihn an und zerreißt sein T-Shirt.Nach einigen Stunden Aufenthalt zu Hause kehrt Boris Z. nach Prüm zurück, um mit Sandra zu reden. Weil der 19-Jährige sich nicht davon abbringen lässt, ruft der 39-jährige Bekannte die Polizei. Als Boris das erfährt, tritt er seinem Bekannten gegen den Oberschenkel. Als der sich wehrt, schlägt Boris ihn nieder. Der 39-Jährige zieht sich Prellungen, Schürfwunden und einen Bruch des Mittelhandknochens zu. Eine Blutprobe bei Boris Z. ergibt später einen Alkoholwert von 1,37 Promille.Angeklagter räumt die Taten ein

"Die Vorwürfe aus der Anklageschrift sind so weit zutreffend", räumt Verteidiger Karl-Josef Theisges vier Monate später bei der Verhandlung vor dem Jugendschöffengericht Bitburg ein. Sein Mandant Boris Z. habe am Weiberdonnerstag zu viel Alkohol getrunken und könne sich an Einzelheiten nicht mehr erinnern: "Er ist buchstäblich durchgedreht." An diesem Tag sei die kriselnde Beziehung zu seiner Lebensgefährtin und Mutter seines Kindes eskaliert.Der Angeklagte selbst gibt sich bei den Fragen des Vorsitzenden Richters Werner von Schichau kleinlaut. Er habe mit seiner Freundin allein reden wollen, doch sein Bekannter habe sich eingemischt: "Da bin ich ausgerastet. Es tut mir Leid." Die Liebesbeziehung zwischen Boris und Sandra ist seit dem Vorfall im Februar vorbei, auch wenn sich beide nach eigener Aussage inzwischen wieder "gut verstehen". Laut Sandra hat ihr damaliger Freund nur hin und wieder Alkohol getrunken: "Wenn er aber richtig voll war, hatte ich Angst vor ihm." Der 39-jährige Bekannte tritt auch als Nebenkläger auf. Auf ein Einschreiben seines Rechtsanwalts mit der Aufforderung, Schmerzensgeld-Ansprüche anzuerkennen, habe Boris Z. nicht geantwortet.Einen weiteren Vorwurf der Staatsanwaltschaft räumt der Angeklagte ebenfalls ein: Im Februar 2007 täuschte er beim Notruf einen Brand vor. Den ausrückenden Einsatzkräften von DRK und Feuerwehr entstanden dabei Kosten von insgesamt 1200 Euro.Wenn die Bleialfer Tat dazukommt, wird es finster

Den dritten Fall bestreitet Boris Z. jedoch. Nach dem Rosenmontagszug in Bleialf soll er an einer Schlägerei beteiligt gewesen sein. Er sei an diesem Tag in Bleialf gewesen, habe sich aber nichts zu Schulden kommen lassen, lässt Z. über seinen Anwalt versichern. Die Schuldfrage im Bleialfer Fall kann für die Zukunft des Angeklagten von entscheidender Bedeutung werden. Bei seiner bisher letzten Verurteilung im November 2006 bildete das Gericht eine Gesamtstrafe von einem Jahr und sechs Monaten Gefängnis, allerdings zur Bewährung ausgesetzt. Eine neue Gesamtstrafe wegen der Taten in Prüm und wegen des Notrufs könnte bei zwei Jahren liegen und dann noch zur Bewährung ausgesetzt werden. Bei mehr als zwei Jahren muss ein Verurteilter die Haftstrafe definitiv antreten. "Wenn die Bleialfer Tat dazukäme, wäre es finster", orakelt Richter von Schichau. Deshalb soll zunächst die als Mittäterin im Bleialfer Fall angeklagte Frau gehört werden. Die Verhandlung wird am Mittwoch, 4. Juli, im Amtsgericht Bitburg fortgesetzt.

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