Gestritten, geschubst, geeinigt: 22-Jähriger wegen Körperverletzung angeklagt - Einigung auf Schmerzensgeld beendet Verhandlung frühzeitig

Prüm/Daleiden · Nach dem Daleidener Karnevalsumzug soll ein 22-Jähriger eine junge Frau im Streit zu Boden gerissen haben. Weil sie sich dabei schwer am Kopf stieß, musste sich der junge Mann nun vor dem Amtsgericht Prüm wegen Körperverletzung verantworten.

Prüm/Daleiden. Der Alkoholpegel steigt, die Karnevalsstimmung kocht hoch. Plötzlich, niemand weiß mehr genau warum, kippt die Situation. Am Ende liegen zwei Menschen verletzt auf dem Boden. Am Rande des Daleidener Karnevalsumzugs spielte sich am 17. Februar dieses Szenario auf dem Festplatz ab. Ein 22-jähriger Mann aus der Verbandsgemeinde Südeifel musste sich deswegen gestern vor dem Amtsgericht Prüm erklären. Weil er eine 25 Jahre alte Frau zu Boden gerissen haben soll und sie sich dabei schwer am Kopf stieß, wurde er der Körperverletzung beschuldigt (der TV berichtete).

Adrett, höflich, gut situiert - der Beschuldigte erfüllt nicht gerade das Klischee eines Schlägers. "Also frage ich mich, was da passiert ist", eröffnet Richter Jan Keppel die Verhandlung. Mit Freunden habe er den ganzen Tag beim Daleidener Karnevalszug verbracht und wohl dabei erheblich getrunken, räumt der beschuldigte Handwerksmeister ein. Während die Gruppe am Ende des Abends darauf wartete, abgeholt zu werden, habe ein Wagen neben ihnen gehalten. "Plötzlich kam eine Person wild schreiend auf mich zu. Da verstand ich noch nicht, um was es ging. Heute weiß ich, dass sie glaubte, wir hätten etwas gegen ihr Auto geworfen. Das haben wir aber nicht."

Nach einen Wortgefecht mit der Frau sei es zu gegenseitigen Schubsereien gekommen. "Dabei verlor ich das Gleichgewicht, stürzte und riss sie wohl mit zu Boden." Beim Sturz hat sich der Mann eine Gehirnerschütterung und eine Schürfwunde an der rechten Hand zugezogen. Die junge Frau schlug sich stark den Kopf an. Beide mussten - übrigens im selben Rettungswagen - ins Prümer Krankenhaus gebracht werden. Wer zuerst mit dem Schubsen angefangen habe, wisse er nicht, sagt der 22-Jährige aus.

Auch die Befragung der Frau - sie war bei dem Vorfall nüchtern - bringt kaum Klärung: "Es ging einfach alles sehr schnell." Sie habe schauen wollen, was da gegen das Auto geworfen worden sei, und schon sei die Eskalation da gewesen. Der Angeklagte sei gleich auf sie zugekommen. An ein Wortgefecht erinnere sie sich nicht. Plötzlich sei sie heruntergerissen worden, habe sich den Kopf angeschlagen.

Wie es denn zum Gerangel kam, möchte Richter Keppel wissen. Die Frau schweigt, blickt zum 22-Jährigen und schweigt weiter. Keppel konfrontiert sie mit der Aussage des Beschuldigten, auch sie habe geschubst. Die jungen Menschen schauen sich durch den Gerichtssaal ernst an, bis sie sagt: "Das ist allerhand." Erneutes Schweigen.
Der Angeklagte habe angegeben, dass er gleich am Nachmittag nach dem Vorfall über den Nachrichtendienst "Whatsapp" versucht habe, sie zu kontaktieren und um ein Gespräch zu bitten, hakt der Richter nach.

An einen Kontaktversuch übers Telefon erinnere sie sich nicht, sehr wohl aber an eine Nachricht unter falschem Namen über das soziale Netzwerk Facebook. Damit wiederum möchte der 22-Jährige nichts zu tun gehabt haben. Es wird unübersichtlich, doch bevor weitere Zeugen Licht ins Dunkel bringen können, ist die Verhandlung überraschend vorbei. Wer wen gestoßen hat oder wann kontaktierte, bleibt ungeklärt.

Die Parteien einigen sich noch während der Verhandlung auf die Zahlung eines Schmerzensgelds in Höhe von 1000 Euro - sofern vermerkt werde, das fordert die Verteidigung, dass der Angeklagte die Summe nur aus moralischen Gründen zahle - weil er eben die Frau mitgerissen habe und so an ihrer Verletzung beteiligt gewesen sei.
Keppel wirkt zufrieden mit dem Ergebnis und äußert Zweifel, ob weitere Zeugenaussagen viel Klärung gebracht hätten. "Ganz oft ist es so, dass zehn Leute befragt werden und 20 Geschichten dabei herauskommen. Es ist immer besser, wenn sie sich nach so einer Sache einigen und noch in die Augen schauen können."

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