Wildschäden schnell melden

Prüm. (fpl) Die Verbandsgemeinde (VG) Prüm weist darauf hin, dass Wildschäden in forstwirtschaftlich genutzten Flächen von den Eigentümern fristgerecht gemeldet werden müssen. Stichtag im Herbst: der 1. Oktober.

Die VG teilt mit, dass für Schäden, die danach angegeben werden, kein Anspruch auf Entschädigung mehr besteht. Die Anmeldungen müssen bei der VG erfolgen, Formulare erhält man nach Anruf unter der Nummer 06551/943277 oder per E-Mail an: Dieter.Schumacher@vg-pruem.deNach der Meldung muss der Geschädigte zunächst versuchen, mit dem Ersatzpflichtigen - zum Beispiel dem Pächter - eine einvernehmliche Regelung zu erzielen. Falls diese nicht zustande kommt, ist die VG sofort zu benachrichtigen.

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