Bannmeile für die Rucksack-Trinker

Schweich/Fell · Ohne Scherben-Meer und Randale soll der Feller Markt auch in diesem Jahr über die Bühne gehen. Polizei, Ordnungsamt und Jugendschutz wollen wieder mit einem Vorbeuge-Paket verhindern, dass junge „Kampftrinker“ den Festbesuchern den Spaß verderben und die Sicherheit gefährden.

 Jugendliche mit Alkohol im Rucksack sind eine Zielgruppe, um die es bei dem Verbot während des Heimat- und Weinfestes geht. TV-Foto: Klaus Kimmling

Jugendliche mit Alkohol im Rucksack sind eine Zielgruppe, um die es bei dem Verbot während des Heimat- und Weinfestes geht. TV-Foto: Klaus Kimmling

(f.k.) Der Feller Markt zählt zu den großen Volksfesten der Region und lockt jährlich Tausende Gäste aus nah und fern. 2006 geriet das Bild der bis dato als unproblematisch geltenden Großveranstaltung etwas in Schieflage, als angetrunkene und aggressive Jugendliche mit Flaschenwürfen, Pöbeleien und Handgreiflichkeiten störten. Aus Sorge um die Zukunft des Festes berieten Ordnungsbehörde, Polizei und Jugendschutz über Mittel und Wege, der Entwicklung entgegenzutreten. Das Ergebnis war die "Gefahrenabwehr-Verordnung Feller-Markt".

Polizei und Ordnungsamt planen nun für das Fest am kommenden Wochenende, 19. bis 21. September, die Neuauflage folgender Maßnahmen:

Rund um das Festgelände wird eine „Bannmeile“ gezogen, die nicht mit Mitgebrachten Spirituosen oder sonstigen alkoholischen Getränken betreten werden darf. Junge „Rucksacktrinker“, die sich dem widersetzen, erhalten Platzverweis und die Getränke werden eingezogen.

Vor dem Festgelände und im Ort wird die Polizei deutlich präsent sein. Auch ist eine Verkehrsüberwachung mit Alkoholkontrollen geplant. Der Veranstalter erhält die Auflage, auf dem Gelände und im Zelt einen privaten Ordnungsdienst einzusetzen.

Mitarbeiter des Ordnungsamtes und der Kreisjugendamtes werden zusätzlich die Situation auf dem Gelände im Auge behalten. Dazu zählen sowohl Alterskontrollen bei jüngeren Besuchern als auch die Überwachung von Ausschankbetrieben. Wer Alkohol an Jugendliche verkauft, dem drohen schmerzhafte Geldbußen. Nicht erlaubt ist auch der Verkauf alkoholischer Getränke an bereits Betrunkene. Die Sperrstunde wird in der Nacht zum Samstag auf zwei Uhr festgelegt.

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