Bernkastel-Wittlich: Gemeinden dürfen nur noch Anlieger zur Kasse bitten

Jetzt zahlen bei Straßenbau-Projekten wieder nur die Anlieger. Ist das fair? Das aktuelle Urteil des Oberverwaltungsgerichtes sagt ja. Bisher war es den Gemeinden möglich, die Kosten der Straßenbau-Projekte auf alle Grundstückseigentümer zu verteilen. Das Prinzip: Wenn irgendwo gebaut wird, zahlt eben das ganze Dorf, da ja Straßen nicht nur von den Anliegern genutzt werden. Diese Abrechnungsmethode, der so genannte wiederkehrende Beitrag, ist nach Ansicht des OVG verfassungsrechtlich nicht vertretbar. Das Problem: Das Solidaritätsprinzip der Methode greife in größeren Ortschaften oder Städten nicht zwingend.

Gemeinden, die am System der wiederkehrenden Beiträge festhalten wollen empfiehlt der Gemeinde- und Städtebund das Mittragen einer Resolution, die eine Ergänzung des Kommunalabgabengesetzes fordert. Positiver Nebeneffekt der wiederkehrenden Beiträge, laut Gemeinde- und Städtebund: Durch die regelmäßigen Zahlungen, oft als Vorausleistungen, entstünden Investitionsimpulse.

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