Eilantrag und Klage gegen Wegeführung des Eifelsteigs

Trier · Der Eifelsteig beschäftigt das Trierer Verwaltungsgericht: Die Eigentümerin eines Waldstückes im Kylltal hat dort eine Klage und einen Eilantrag eingereicht, weil der neue Fernwanderweg nicht durch ihren Wald führen soll.

Eilantrag und Klage gegen Wegeführung des Eifelsteigs
Foto: Roland Morgen

(dpa) Das teilte das Gericht am Freitag mit. Die Verbandsgemeinde Trier-Land habe die Frau nicht früh genug informiert, hieß es zur Begründung. Der betroffene Waldabschnitt sei wegen Hangrutsch, Steinschlag und Holzfällarbeiten gefährlich. Die Klägerin fühlt sich laut Gericht unverhältnismäßig belastet, weil sie für die Sicherheit der Wanderer sorgen müsse. Die Verbandsgemeinde hat nun zunächst Gelegenheit, eine Stellungnahme abzugeben.

Der Eifelsteig führt von Aachen bis Trier. Am 7. November soll das Ende der Beschilderungsarbeiten des 313 Kilometer langen Weitwanderweges in Manderscheid (Kreis Bernkastel-Wittlich) gefeiert werden. Der nordrhein-westfälische Teil bis Blankenheim war bereits 2007 fertig geworden. Die offizielle Eröffnung des Eifelsteiges ist zum Start der nächsten Wandersaison im Frühjahr 2009 geplant.

Mehr zum Eifelsteig in unserem Special

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