HWK: Arbeitsgericht bestätigt fristlose Kündigung

Trier · Die fristlose Kündigung, die die Handwerkskammer Trier Anfang Dezember dem ehemaligen Leiter des HWK-Umweltzentrums ausgesprochen hat, ist rechtens. Das hat das Trierer Arbeitsgericht am Vormittag entschieden.

Das Gericht sah als erwiesen an, dass der Ex-UWZ-Leiter einen Mitarbeiter im Jahr 2006 angewiesen hat, für Arbeitsstunden zu unterzeichnen, die dieser nicht geleistet hatte. So konnten öffentliche Fördergelder zu unrecht beantragt werden. Der Ex-UWZ-Leiter B. hatte auf Wiedereinstellung geklagt. Argumente gegen die Vorwürfe der Handwerkskammer wurden bei den insgesamt vier Terminen vor dem Arbeitsgericht allerdings nicht bekannt: Jedes Mal legte der Rechtsanwalt des Klägers ärztliche Atteste vor, wonach der Kläger nicht vernehmungsfähig sei.

Am Mittwoch morgen bestätigte ein Zeuge, dass B. ihn Ende 2006 angewiesen habe, auf so genannten Time-Sheets zu bestätigen, dass der Zeuge für ein Marketingprojekt des UWZ 76 Arbeitstage geleistet habe. Der Zeuge führte an, tatsächlich nur drei halbe Tage für das mit öffentlichen Geldern geförderte Projekt gearbeitet zu haben. Dem Gericht reichte das als Beweis dafür, dass die fristlose Kündigung des Ex-UWZ-Leiters rechtens war. Er habe das Vertrauen der Kammer verspielt, das Verhalten berühre sogar den strafrechtlichen Bereich.

Tatsächlich ermittelt die Staatsanwaltschaft wegen Subventionsbetrug gegen den Ex-UWZ-Leiter. Dass dieser auch diesmal nicht persönlich vor Gericht erschien, kritisierte HWK-Anwalt Ingo Becker. Becker legte dem Gericht ein Schreiben vor, wonach der Ex-UWZ-Leiter vor einigen Wochen von der Bundesagentur für Arbeit einer Fördermaßnahme für Arbeitslose zugeteilt worden ist. "Der Kläger ist bei der Arbeitsagentur demnach arbeitslos und nicht krank gemeldet", sagte Becker.

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