Jugendzentrum: Teileinigung im Löschwasser-Streit

Trier · Im Rechtsstreit, wer die ausreichende Löschwasserversorgung auf dem Gelände des Jugendzentrums „Haus auf dem Wehrborn“ bei Aach sicherstellen muss, haben sich die Beteiligten in der Frage der technischen Umsetzung geeinigt. Demnach soll das Jugendzentrum mit Löschwasser versorgt werden. Offen ist allerdings noch, wer die Kosten trägt.

(alf) Die Cusanus-Trägergesellschaft Trier hatte als Trägerin der Einrichtung gegen den Zweckverband Wasserwerk Trier-Land geklagt, weil sie die Bereitstellung von Löschwasser als Pflichtaufgabe der öffentlichen Hand sieht.Für die Gegenseite endet die Zuständigkeit an der Grundstücksgrenze.

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