Koblenz: Hochmoselübergang könnte Europäischen Gerichtshof beschäftigen

Am Donnerstagnachmittag ging die zweitägige Verhandlung der Klage des Bunds für Umwelt und Naturschutz Deutschland (Bund) gegen die Bundesstraße 50 neu mit Hochmoselübergang zu Ende. Dabei zeichnete sich ab, dass das Thema auch den Europäischen Gerichtshof noch beschäftigen könnte.

Am heutigen Tag beschäftigte sich das Oberverwaltungsgericht Koblenz mit Fragen rund um das von der Trasse berührte FFH-Gebiet "Mesenberg und Ackerflur bei Wittlich" und um Fragen des Artenschutzes. Peter Dyx, Anwalt des Bunds erklärte kurz nach der Sitzung: "Wir sind in die Offensive gegangen. Im Gegensatz zu gestern ist es heute recht gut für uns gelaufen." Sieben Beweisanträge und fünf Vorlagefragen an den Europäischen Gerichtshof hat der Umweltverband am heutigen Tag eingereicht. Laut OVG-Sprecher Manfred Stamm wird der Senat über diese Anträge und Vorlagen in naher Zukunft entscheiden. Er rechnet mit einer Entscheidung in der ersten Dezemberhälfte. Drei Möglichkeiten zählt er auf: Das Gericht könnte im Dezember bereits zu einem Urteil kommen. Wenn das Gericht jedoch den Beweisanträgen nachkommt, würde ein neues Gutachten in Auftrag gegeben. Das Gericht kann sich auch entscheiden, die Vorlagefragen an den Europäischen Gerichtshof weiterzugeben.Der Bund hat bereits mehrfach gegen den Planfeststellungsbeschluss zur B 50 neu geklagt. Diesmal richtete sich die Klage gegen den Abschnitt von Wittlich bis Platten bis Longkamp.Die Bundesstraße 50 neu verbindet das Wittlicher Autobahnkreuz mit Longkamp. Über die Mosel soll die Straße mit Hilfe des 1700 Meter langen Hochmoselübergangs bei Zeltingen-Rachtig führen. Großräumig gesehen soll die B 50 neu die Lücke im Straßennetz zwischen den belgischen und niederländischen Nordseehäfen und dem Rhein-Main-Gebiet schließen.

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