Maxim Beck im Fokus der Ermittler

Trier · Die Staatsanwaltschaft Trier wird das gegen Unbekannt eingeleitete Ermittlungsverfahren im Fall Maxim Beck einstellen. Während Beck sein Auskunftsverweigerungsrecht nutzte, prüft die Staatsanwaltschaft, ob sie gegen ihn wegen Vortäuschen einer Straftat ermitteln soll.

(wie/cmk) „Es gibt keinen hinreichenden Tatverdacht auf eine Entführung des Studenten“, sagte der Leitende Oberstaatsanwalt Jürgen Brauer. Maxim Beck, der fast zwei Monate lang als vermisst galt und danach drei Wochen lang geschwiegen hatte, war am Donnerstag von einem Ermittlungsrichter vernommen worden.

Der kam nun zu dem Schluss, dass möglicherweise eine Straftat nur vorgetäuscht gewesen sein könnte. Beck hatte unmittelbar nach seinem Auffinden angegeben, entführt, gefangen gehalten und zu Arbeit gezwungen worden zu sein. Ob das der Wahrheit entspricht prüft laut Brauer zurzeit die Staatsanwaltschaft. „Es besteht die Möglichkeit gegen jemanden, der fälschlicherweise vorgibt, Opfer einer Straftat geworden zu sein, zu ermitteln. In solchen Fällen drohen Freiheitsstrafen bis zu drei Jahren“, erklärt der Leitende Oberstaatsanwalt.

Maxim Beck hatte sich während der Vernehmung auf sein Auskunftsverweigerungsrecht berufen. Er machte daher nach Mitteilung der Staatsanwaltschaft weder zu Einzelheiten seines Verschwindens noch zu seinen zwischenzeitlichen Aufenthaltsorten und dem Reiseweg noch zu den Gründen seiner Reise eine Aussage.

Die Suchaktionen – unter anderem den Einsatz eines Hubschraubers mit Wärmebildkamera – der Polizei hält Brauer für gerechtfertigt: „Maxim Beck war spurlos verschwunden und wir mussten, davon ausgehen, dass er Opfer einer Straftat geworden ist. Da konnten wir ja nicht die Hände in den Schoß legen und abwarten“, sagt er. Allerdings gibt er zu bedenken: „Der eine oder andere, der sich an den Aktionen beteiligt hat, wird sich nun an der Nase herumgeführt fühlen.“

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