Morbach: Gemeinde Morbach hat keinen Anspruch auf Lärmschutz
Die Einheitsgemeinde Morbach kann für die Dörfer Hundheim, HInzerath und Wederath keine zusätzliche Lärmschutz-Auflagen durchsetzen. Das gab am Freitag das Oberverwaltungsgericht in Koblenz bekannt. Morbach hatte im Zusammenhang mit der Verlängerung der Start- und Landebahn am Flughafen Frankfurt-Hahn Schutzmaßnahmen erstreiten wollen. Bemühungen um einen Vergleich zwischen den Beteiligten waren im Vorfeld gescheitert.
Die Einheitsgemeinde Morbach kann für die Dörfer Hundheim, HInzerath und Wederath keine zusätzliche Lärmschutz-Auflagen durchsetzen. Das gab am Freitag das Oberverwaltungsgericht in Koblenz bekannt. Morbach hatte im Zusammenhang mit der Verlängerung der Start- und Landebahn am Flughafen Frankfurt-Hahn Schutzmaßnahmen erstreiten wollen. Bemühungen um einen Vergleich zwischen den Beteiligten waren im Vorfeld gescheitert.