Morbach: Gemeinde Morbach hat keinen Anspruch auf Lärmschutz

Die Einheitsgemeinde Morbach kann für die Dörfer Hundheim, HInzerath und Wederath keine zusätzliche Lärmschutz-Auflagen durchsetzen. Das gab am Freitag das Oberverwaltungsgericht in Koblenz bekannt. Morbach hatte im Zusammenhang mit der Verlängerung der Start- und Landebahn am Flughafen Frankfurt-Hahn Schutzmaßnahmen erstreiten wollen. Bemühungen um einen Vergleich zwischen den Beteiligten waren im Vorfeld gescheitert.

Die Einheitsgemeinde Morbach kann für die Dörfer Hundheim, HInzerath und Wederath keine zusätzliche Lärmschutz-Auflagen durchsetzen. Das gab am Freitag das Oberverwaltungsgericht in Koblenz bekannt. Morbach hatte im Zusammenhang mit der Verlängerung der Start- und Landebahn am Flughafen Frankfurt-Hahn Schutzmaßnahmen erstreiten wollen. Bemühungen um einen Vergleich zwischen den Beteiligten waren im Vorfeld gescheitert.

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