Morbach: Gemeinde lässt Klagebefugnis prüfen

Mit zwei Nein-Stimmen und einer Enthaltung hat der Gemeinderat Morbach die Verwaltung beauftragt, prüfen zu lassen, ob die Gemeinde gegen die dauerhafte Unterbrechung der Hunsrückhöhenstraße zwischen Lötzbeuren und Raversbeuren klagebefugt ist.

(iro) Ist das der Fall, wird die Gemeinde vor das Oberverwaltungsgericht ziehen, um im Zusammenhang mit der Erweiterung des Flughafen Frankfurt-Hahn ihre Rechte einzuklagen. Die Gemeinde Morbach hatte ihre Zustimmung zur Startbahnverlängerung gegeben. Die damaligen Planungen hatten vorgesehen, die Hunsrückhöhenstraße zu verlegen. Als in diesem Bereich später das FFH-Schutzgebiet Ahringsbachtal vergrößert wurde, war nach Angaben des Landesbetriebs Mobilität der Lückenschluss nicht mehr möglich.

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