Morbach: Gemeinde lässt Klagebefugnis prüfen
Mit zwei Nein-Stimmen und einer Enthaltung hat der Gemeinderat Morbach die Verwaltung beauftragt, prüfen zu lassen, ob die Gemeinde gegen die dauerhafte Unterbrechung der Hunsrückhöhenstraße zwischen Lötzbeuren und Raversbeuren klagebefugt ist.
13.11.2007
, 11:37 Uhr
(iro) Ist das der Fall, wird die Gemeinde vor das Oberverwaltungsgericht ziehen, um im Zusammenhang mit der Erweiterung des Flughafen Frankfurt-Hahn ihre Rechte einzuklagen. Die Gemeinde Morbach hatte ihre Zustimmung zur Startbahnverlängerung gegeben. Die damaligen Planungen hatten vorgesehen, die Hunsrückhöhenstraße zu verlegen. Als in diesem Bereich später das FFH-Schutzgebiet Ahringsbachtal vergrößert wurde, war nach Angaben des Landesbetriebs Mobilität der Lückenschluss nicht mehr möglich.