Niederstedem/Trier: Gerichtsverhandlung über Straßenbaubeiträge verunsichert Ratsmehrheit

(het) Die Gemeinde Niederstedem wird für die Bauarbeiten an der Weiherstraße Erschließungsbeiträge erheben müssen. Davon ist nach der mündlichen Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht Trier auszugehen, auch wenn der endgültige Beschluss, den die Kammer hinter verschlossenen Türen getroffen hat, erst noch zugestellt wird.

Mehr als 20 Zuschauer waren heute morgen Zeugen des Verwaltungsstreites zwischen der Gemeinde Niederstedem und dem Kreis Bitburg-Prüm. Streitfrage war, ob die Kosten für Bauarbeiten an der Weiherstraße über wiederkehrende Beiträge auf alle Niederstedemer umgelegt werden können, oder ob nur die Anlieger zu Erschließungsbeiträgen herangezogen werden müssen. Im Vorfeld hatten bereits zwei Rechtsgutachten sowie der Kreis als Kommunalaufsicht dargelegt, dass Erschließungsbeiträge zu erheben sind. Das Pikante: Drei Mitglieder der fünfköpfigen Ratsmehrheit, die sich über diese Rechtsauffassung hinweggesetzt hatte, sind Anlieger der Weiherstraße und wären somit zu Erschließungsbeiträgen heranzuziehen. In der Verhandlung betonten sie, dass die Verwaltung der Verbandsgemeinde Bitburg-Land die Entscheidung der Gemeinde für wiederkehrende Beiträge jahrelang mitgetragen habe und nun der plötzliche Wandel der Rechtsauffassung für die Ratsmehrheit nicht nachvollziehbar sei.

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