Produktionsstopp gegen Aqua Spa ist rechtens

Daun/Birresborn (mh) · Die Entscheidung der Kreisverwaltung Vulkaneifel, gegenüber der Firma Aqua Spa in Birresborn einen Produktionsstopp zu verhängen und die Produktionsräume zu versiegeln (der TV berichtete), war rechtens und „verhältnismäßig“. Das entschied das Verwaltungsgericht Trier.

 Nachdem die Kreisverwaltung einen Produktionsstopp verhängt und die Hallen versiegelt hat, steht die Firma Aqua Spa vor einer ungewissen Zukunft.

Nachdem die Kreisverwaltung einen Produktionsstopp verhängt und die Hallen versiegelt hat, steht die Firma Aqua Spa vor einer ungewissen Zukunft.

Foto: Mario Hübner

Aqua Spa-Geschäftsführer Gerhard Friedel erwägt, in die nächste Instanz zu gehen. Das Verwaltungsgericht Trier bezieht in dem Urteil eindeutig Stellung zugunsten der Kreisverwaltung Vulkaneifel als Bauaufsichtsbehörde. Diese sei zu Recht davon ausgegangen, dass bei einem Brand in der Produktionsstätte der Firma Aqua Spa (in den ehemaligen Hallen von Phönix-Sprudel) in Birresborn „sowohl eine Gefahr für Leib und Leben von Menschen als auch eine Gefahr für die Umwelt gegeben sei“, da die Firma „zur Zeit nicht bereit und in der Lage sei, durch Erfüllung der Auflagen in der Baugenehmigung rechtmäßige Zustände herzustellen“.

Abgewiesen wurde demnach der Antrag der Firma, die Bewässerungsschläuche aus Gummigranulat herstellt, die Entscheidung auszusetzen und bis zum geplanten Umzug ins neue Gewerbegebiet am alten Standort weiter produzieren zu dürfen. Laut Gericht war davon auszugehen, dass die Firma „dauerhaft nicht bereit war, die notwendigen brandschutztechnischen Vorrichtungen auf dem Betriebsgelände einzurichten“. Dies sei zuletzt aus einer Besprechung aller Beteiligten am 17. April 2008 hervorgegangen.
Vor allem ging es darum, ein Löschwasser-Rückhaltebecken zu errichten, damit bei einem möglichen Brand kein Löschwasser in die angrenzende Kyll gelangt. Auch gegenüber dem TV hatte Geschäftsführer Gerhard Friedel bestätigt, dass der geforderte Umbau für ihn nicht infrage komme: weil die Hallen nur gemietet seien, es zu teuer sei, und die Firma ohnehin ins neue Birresborner Gewerbegebiet umziehen wolle.

Das Gericht sowie die Kreisverwaltung Vulkaneifel hingegen sind der Auffassung, dass „mit einem alsbaldigen Umzug des Betriebes in das Gewerbegebiet von Birresborn nicht mehr zu rechnen ist“. Denn: Weil geforderte Umplanungen bislang noch immer nicht vollzogen seien, wurde für das Vorhaben auch noch keine Baugenehmigung erteilt. Zudem ist Friedel auf seiner Suche nach Geldgebern immer noch nicht fündig geworden. Das bestätigte er auf TV-Anfrage. Er sagte aber auch, dass er derzeit noch „zwei Investoren an der Hand“ habe. Auf deren Einstieg ins Geschäft hofft er inständig, denn „wir ersaufen in Aufträgen“.
Und obwohl eine Wiederaufnahme der Produktion in den ehemaligen Phönix-Hallen für ihn nicht mehr in Frage kommt, erwägt er das Urteil vor dem Oberverwaltungsgericht anzufechten. Friedel sagt: „Wir werden auf Schadenersatz klagen. Und dabei geht es um immense Summen.“ Wie viel, wollte oder konnte er nicht beziffern.

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