„Stalker“ muss 3600 Euro zahlen
Prüm (cus) · Weil ein 60-Jähriger aus Prüm seiner Ex-Freundin über Monate nachstellte, hat das Amtsgericht Prüm ihn zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen à 40 Euro (insgesamt 3600 Euro) verurteilt.
10.07.2008
, 14:28 Uhr
Der Mann hatte die 53-Jährige in 18 Fällen gegen ihren Willen aufgesucht und zum Teil beleidigt und bedroht. Das Phänomen der ständigen Belästigung ist als Stalking bekannt. Die Verbal-Attacken gipfelten in der Drohung: Ich bringe dich und auch mich selbst um, dann haben wir beide Ruhe. Von einer gerichtlichen Verfügung gegen das Stalking hatte er sich nicht aufhalten lassen.