„Stalker“ muss 3600 Euro zahlen

Prüm (cus) · Weil ein 60-Jähriger aus Prüm seiner Ex-Freundin über Monate nachstellte, hat das Amtsgericht Prüm ihn zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen à 40 Euro (insgesamt 3600 Euro) verurteilt.

Der Mann hatte die 53-Jährige in 18 Fällen gegen ihren Willen aufgesucht und zum Teil beleidigt und bedroht. Das Phänomen der ständigen Belästigung ist als „Stalking“ bekannt. Die Verbal-Attacken gipfelten in der Drohung: „Ich bringe dich und auch mich selbst um, dann haben wir beide Ruhe.“ Von einer gerichtlichen Verfügung gegen das Stalking hatte er sich nicht aufhalten lassen.

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