Traben-Trarbach: Kommunalaufsicht prüft Stadtratswahl

(sim) Noch steht nicht fest, ob die Stadtratswahl Traben-Trarbach wiederholt werden muss. Es hängt im wesentlichen davon ab, ob eine Partei oder ein Wahlberechtigter Einspruch gegen die Wahl einlegt. Der Fachbereich Kommunalaufsicht der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich hat sich heute und gestern intensiv mit der Stadtratswahl Traben-Trarbach befasst. Stadtwahlleiter Alois Weber und die VG-Verwaltung hatten um Prüfung der Rechtmäßigkeit der Wahl gebeten, weil auf dem Wahlzettel ein Bewerber der FDP-Liste nicht abgedruckt war (der TV berichtete)

(sim) Noch steht nicht fest, ob die Stadtratswahl Traben-Trarbach wiederholt werden muss. Es hängt im wesentlichen davon ab, ob eine Partei oder ein Wahlberechtigter Einspruch gegen die Wahl einlegt. Der Fachbereich Kommunalaufsicht der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich hat sich heute und gestern intensiv mit der Stadtratswahl Traben-Trarbach befasst. Stadtwahlleiter Alois Weber und die VG-Verwaltung hatten um Prüfung der Rechtmäßigkeit der Wahl gebeten, weil auf dem Wahlzettel ein Bewerber der FDP-Liste nicht abgedruckt war (der TV berichtete) . Gegenüber dem TV erläuterte Burkhard Born, Mitarbeiter der Kommunalaufsicht, den Sachverhalt. Demnach kann die Kommunalaufsicht nach einer durchgeführten Wahl zunächst nicht mehr einschreiten. Vorher kann die Kreisverwaltung dies von Amtswegen tun, um eine ungültige Wahl zu verhindern. Ist eine Wahl aber durchgeführt, wie im Fall Traben-Trarbach, muss zunächst die öffentliche Bekanntmachung des Wahlergebnisses abgewartet werden. Dies wird voraussichtlich Ende nächster Woche sein. Der Wahlausschuss für die Stadtratswahl wird am kommenden Dienstagabend das endgültige Ergebnis feststellen.

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