Trier: Betrug im Netz: Angeklickt und abgezockt

Im Internet machen sich immer mehr Betrüger breit: bei der Hausaufgabenhilfe, dem Routenplaner, der Ahnenforschung oder bei Kochtipps. Deshalb sollten Internetnutzer vorsichtig sein, wenn sie im Netz surfen. Die Abzocke lauert an vielen Stellen.

(hw) Die jüngste Betrugswarnung kommt von den Verbraucherschützern. Renate Schröder von der Verbraucherzentrale Trier: „Betroffene erhalten einen Anruf. Eine Bandstimme behauptet, dass ein Nachbar eine wichtige Nachricht hinterlegt habe. Um diese Nachricht abzurufen, müsse der Angerufene nur auf die Internetseite ‚www.nachbarschaftspost.com' gehen und dort einen Code eingeben, der gleich mitdiktiert wird.“ Statt einer Nachrichte wartet dort eine Kostenfalle in Form eines Abos. Es gibt kaum einen Themenbereich, den die Betrüger aussparen. Waren anfangs die Abo-Fallen vor allem auf „Erotik-Seiten“ versteckt, kann sich heute niemand mehr sicher sein, dass bei seinem harmlosen Hobby nicht auch schon Internetbetrüger am Werk sind:

Kochtipps: Der Boom von erfolgreichen Kochsendungen im Fernsehen spiegelt sich auch im Internet wider. Hobbyköche sind ständig auf der Suche nach neuen Rezepten, doch Betrüger können ihnen kräftig die Suppe versalzen. „28.000 Kochrezepte in einer Datenbank“ versprach etwa die Seite „ihre-rezept.com“. Dass die Köche dafür allerdings einmalig 84,80 Euro zahlen sollten, war nur klein am Ende abgedruckt.

Routenplaner: Die Verbraucherzentrale Trier erhält derzeit viele Hinweise, dass auch auf diesem Sektor die Abzockfalle droht. Renate Schröder rät deshalb, keine persönlichen Daten einzutragen.

Ahnenforschung: Auch wer seinen eigenen Familien-Stammbaum erstellen möchte, sollte vorsichtig sein.

Hausaufgabenhilfe: Derzeit stellt laut Verbraucherzentrale eine Münchener Anwältin Kosten für Internetseiten zur Routenplanung, zu Gedichten, zu Grußkarten, zur Berufswahl oder zur Hausaufgabenhilfe von Anbietern wie NetContent Ltd. und Online Service Ltd. in Rechnung. Betroffene sollten sich aber weder durch das Mahnschreiben aus München noch durch die Drohung auf einen Schufa-Eintrag beunruhigen lassen. Gegen einen unberechtigten Eintrag kann man sich wehren.

Wer bereits in eine Falle getappt ist und eine Rechnung ins Haus bekommt, der sollte genau dokumentieren, wo was gestanden hat und dies auch ausdrucken. Wichtig sind Zeitpunkt und Inhalt der Widerrufsbelehrung und die Angabe, wo der Preis stand.

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