Trier/Schweich: Formale Hürde gegen Bentemann-Klage

Erstmals vor einem staatlichen Gericht trafen sich heute der Leiter des evangelischen Dietrich-Bonhoeffer-Gymnasiums (DBG) Schweich, Heinrich Bentemann und die Dietrich-Bonhoeffer-Stiftung als Schulträger.

Bentemann war kurz vor Weihnachten vom Schulträger wegen "Kommunikationsstörungen und eigenmächtigen Entscheidungen" beurlaubt worden. Zwar kehrte er nach drei Monaten formell auf seinem Posten zurück, wurde jedoch von der Trägerstiftung in seinen Rechten als Schulleiter wie auch als Lehrer eingeschränkt. So darf Bentemann die Schule nicht nach außen vertreten, darf keine Personalgespräche unter vier Augen führen und keinen Unterricht in den Klassen erteilen. In einem Gütetermin vor dem Trierer Arbeitsgericht wollte Bentemann nun auf seine vertragsmäßige Beschäftigung als Schulleiter mit allen Rechten und Pflichten klagen.
Heinrich Bentemann war mit seiner Rechtsanwältin Margit Bastgen und deren Sozia Nadja Ensch erschienen. Die Trägerstiftung war vertreten durch deren Vorsitzende Renate von Schubert und Rechtsanwalt Reinhold Schmitt. Zu einer eingehend Behandlung der anstehenden Thematik kam es jedoch nicht. Als Arbeitsrichter und Gerichtspräsident Karl-Heinz Radünzel um mündlichen Vortrag bat, errichtete Rechtsanwalt Schmitt eine formale Hürde, indem er die Zuständigkeit des Arbeitsgerichts im Falle "Bentemann" in Zweifel zog. Dies wies die Gegenseite mit Hinweis auf den zivilrechtlichen Arbeitsvertrag zwischen Bentemann und Schulträgerstiftung zurück. Die darauf folgende Diskussion drehte sich mehr oder weniger im Kreise. Da keine der Seiten auch nur einen Millimeter von ihren Positionen abwich, beendete Gerichtsdirektor Radünzel schließlich die Debatte mit einem Beschluss. Danach wird zunächst das Arbeitsgericht über seine Zuständigkeit im Falle "Bentemann" entscheiden. Die Entscheidung soll den Prozessparteien in schriftlicher Form mitgeteilt werden.

Vermutlich wird die Entscheidung schon vor dem 25. Mai fallen, denn dann treffen sich die streitenden Parteien erneut vor dem Trierer Arbeitsgericht. In diesem zweiten Verfahren fordert Bentemann wegen der "rechtswidrigen Beurlaubung" von der Stiftung Schmerzensgeld, Schadensersatz, die Unterlassung ehrverletzender Äußerungen, sowie die Einstellung weiterer Mobbinghandlungen.

Angesichts sich verschärfender Auseinandersetzungen vor den Gerichten hat der Kreissynodalvorstand (KSV) des Evangelischen Kirchenkreises Trier in einer heute veröffentlichten Stellungnahme beide Seiten aufgerufen, am DBG Schweich einen Neuanfang zu ermöglichen. Gerichtliche Auseinandersetzungen seien für eine zukunftsorientierte, tragfähige Lösung des Konflikts nicht hilfreich, heißt es. An den Stiftungsvorstand wird appelliert, aus eigenen Stücken den Weg frei zu machen. Eine andere Möglichkeit als dieser Appell lasse die Stiftungssatzung derzeit nicht zu. Allerdings habe der KSV den Strukturausschuss des Kirchenkreises bereits damit beauftragt, auch Strukturen und Satzungsfragen von Gymnasium und Stiftung in Abstimmung mit dem Landeskirchenamt zu überarbeiten. Superintendent Christoph Pistorius: "Der Konflikt hat Schwächen in den Strukturen und in der Satzung erkennen lassen. Die werden wir beheben."

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