Vergewaltigung in Wittlich: Entlassung ohne Auflagen korrekt

Wittlich/Trier (sos) · Der Tatverdächtige, der am Dienstag in Wittlich eine 40-Jährige vergewaltigt haben soll, ist womöglich ein Wiederholungstäter. Dazu, dass der Mann am 5. Juni ohne Auflagen aus einer Haft wegen Vergewaltigung entlassen wurde, nimmt die Staatsanwaltschaft Trier Stellung.

Vergewaltigung in Wittlich: Entlassung ohne Auflagen korrekt
Foto: Friedemann Vetter

Es könne der Eindruck erweckt werden, "als habe die Justiz versäumt, dem entlassenen Verurteilten Auflagen hinsichtlich seines künftigen Verhaltens zu erteilen", so der leitende Staatsanwalt Horst Roos. Er betont, dass es von Gesetz wegen nicht möglich sei, Auflagen zu erteilen, "wenn - wie hier - die Strafe vollständig verbüßt ist." Der nun unter dem Verdacht der Vergewaltigung stehende 29-jährige Mann hatte seine Strafe von sechs Jahren und vier Monaten vollständig abgesessen. Für ihn sei deshalb die "gesetzlich vorgesehene Führungsaufsicht" eingetreten, die eine Art stichprobenartige Überprüfung leisten soll. Dafür sei der Mann einem Bewährungshelfer unterstellt gewesen, der die Betreuung schon während der Entlassungsvorbereitungen aufgenommen habe. Geplant gewesen sei auch eine ambulante Behandlung bei einem Facharzt für Psychiatrie oder Neurologie. Dazu sei es aber nach der Entlassung noch nicht gekommen. Der Mann war am Dienstag etwa zwei Stunden nach der Vergewaltigung in Tatortnähe festgenommen worden und sitzt in Untersuchtungshaft (volksfreund.de berichtete).

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