Vier Jahre Haft für Schleuser

Trier · Ein 31-jähriger Georgier ist heute von der 2. Großen Strafkammer am Landgericht Trier wegen gewerbs- und bandenmäßigen Einschleusens von Ausländern zu vier Jahren Haft verurteilt worden.

Die 2. Große Strafkammer unter Vorsitz von Richter Keimburg sah es als erwiesen an, dass der Georgier zwischen Juni und Dezember 2007 in sechs Fällen in Trier und andernorts als Mitglied einer Bande mit drei weiteren, bereits verurteilten Personen gegen Zahlung von 1.500 bis 4.000 Euro pro Person georgische Staatsangehörige in die Bundesrepublik und nach Südwesteuropa geschleust hatte. Sie sollen die Personen zunächst mit Visa nach Polen und Tschechien und von dort nach Deutschland und bis nach Trier geschmuggelt haben. Zunächst solle es nur um einen Schmuggel von ein bis drei Männern und Frauen, in einem Fall um eine Gruppe von 15 Frauen, gegangen sein. Bei der letzten Schleusung von drei Frauen wurde die Schleusung am Grenzübergang Ludwigsdorf bei Görlitz entdeckt . Die in Tschechien verbüßte Untersuchungshaft wird auf die Strafe angerechnet. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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