Weniger Steuern für Firmen mit Kinderbetreuung?

Familienfreundlichkeit soll sich für Unternehmen noch mehr lohnen. Dazu haben Finanzbeamte aus Trier einen Vorschlag gemacht, der Unternehmen und Mitarbeitern Vorteile bringen könnte: betriebliche Kinderbetreuung soll steuerfrei werden.

Trier. (wie) Familienfreundlichkeit ist für viele Betriebe zwar längst kein Fremdwort mehr. Geht es aber an die Umsetzung entsprechender Maßnahmen wie die Einführung flexiblerer Arbeitszeiten oder Kinderbetreuung, dann hakt es bei vielen Unternehmen in der Region noch immer. Es sei noch viel Überzeugungsarbeit zu leisten, sagt Martina Josten. Sie leitet in Trier die vom Mainzer Familienministerium geförderte Informationsstelle für innovative Arbeitszeitmodelle. Nun gibt es ausgerechnet von Finanzamtsmitarbeitern einen Vorschlag, wie durch eine Steuererleichterung die betriebliche Kinderbetreuung attraktiver werden könnte. Eine Arbeitsgruppe, die sich im Trierer Finanzamt um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf kümmert, hat eine Neufassung des Einkommenssteuergesetzes formuliert.

Bislang sind Zuschüsse der Arbeitgeber nur für die Betreuung von Kindergartenkindern steuerfrei. Künftig, so der Vorschlag, sollen auch für die Betreuung von Schulkindern bis 14 Jahren keine Steuern für die Unternehmen fällig werden. Vorteil: Arbeitgeber könnten Mitarbeitern einen Zuschuss für die Betreuung bezahlen oder selbst Kinderbetreuung anbieten. Dadurch könnten Job und Familie besser vereinbart und leichter neue, qualifizierte Mitarbeiter gefunden werden. Bislang müssen Unternehmen, die eine Kinderbetreuung anbieten, dafür Steuern zahlen. Wie etwa WKV in Wiesbaum (Vulkaneifelkreis). Die Direktmarketingfirma hat einen eigenen Betriebskindergarten für die Betreuung von Kindern von einem bis 15 Jahren. 100000 Euro gebe man pro Jahr dafür aus, sagt Personalchefin Jessica Wolf. Weil es sich bei der Leistung um einen geldwerten Vorteil für die Mitarbeiter handelt, müssen diese dafür mehr Lohnsteuer zahlen. Das würde sich mit dem Trierer Vorschlag ändern.

Allerdings muss sich dafür erst einmal eine politische Mehrheit finden. In Mainz scheint man skeptisch zu sein. Im Familienministerium verweist man auf das Finanzministerium. Man halte den Trierer Vorschlag „für familienpolitisch interessant und nachdenkenswert“, sagt ein Ministeriumssprecher auf TV-Anfrage. Allerdings könnten Eltern schulpflichtiger Kinder ja bereits die Betreuungskosten von der Steuer absetzen. Daher müsse eine eventuelle Gesetzesänderung sorgfältig geprüft werden.

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