Wittlich: Es muss gezahlt werden

Das Mainzer Innenministerium stellt klar: Entweder Grundstückseigentümer oder die Stadt Wittlich werden nach dem Ende der Stadtsanierung der Wittlicher Innenstadt zahlen müssen.

Nach Auskunft des Innenministeriums besteht auch bei bereits lange währenden Verfahren die Pflicht zur Zahlung von Ausgleichsbeiträgen. Darauf sei in einem Rundschreiben des Landes vom 1. März hingewiesen worden, teilt Eric Schaefer, Pressesprecher des Ministeriums, mit. Verzichte die Stadt auf die gesetzlich geforderte Erhebung der Ausgleichsbeiträge, könne dies nicht zu Lasten von Land und Bund gehen. „Die Stadt muss dann die Gesamtsumme der Ausgleichsbeträge, die gutachterlich ermittelt wurden und von der Stadt hätten erhoben werden müssen, in die Schlussabrechnung als fiktiven Einnahmebetrag zur Lasten der Stadt einsetzen“, sagt Schaefer. Fotostrecke:

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