Zugriff auf Privat-Rechner bleibt Ausnahme - Hohe Hürde für Online-Durchsuchungen

Das Topthema im TV: Private Computer dürfen nur bei herausragenden Gefahren heimlich ausgespäht werden. Nach diesen Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts soll die Online-Durchsuchung auch im Polizeigesetz des Landes verankert werden.

Karlsruhe/Mainz. (win) Die Karlsruher Verfassungshüter haben erstmals für den Umgang mit Computern ein „Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit“ festgestellt. Zwar haben die Richter am Mittwoch die im nordrhein-westfälischen Verfassungsschutzgesetz zu weit gefassten Vorgaben für die so genannte Online-Durchsuchung verworfen. Gleichzeitig stellten sie jedoch klar, dass ein unbemerkter Zugriff auf Kommunikation über Computer und Dateien grundsätzlich möglich ist. Voraussetzung: Es gibt handfeste Hinweise auf Gefahren für Leib und Leben oder eine konkrete terroristische Bedrohung.

Der stellvertretende Landesdatenschutzbeauftragte Klaus Globig begrüßte das Urteil: Massive Eingriffe in die Persönlichkeitsrechte dürfe es nur unter strengen Auflagen geben. Befürchtungen von Computer-Nutzern, in die Überwachungsnetze von Verfassungsschutz oder Polizei zu geraten, versuchte Innenminister Karl Peter Bruch zu entkräften. Bundesweit sei mit kaum mehr als sechs bis acht Online-Durchsuchungen zu rechnen. Durch die strikten Vorgaben bleibe der Kernbereich des Privatlebens geschützt. Niemand müsse befürchten, dass persönliche Daten oder Aufzeichnungen vom Computer beim Staat landeten, so der Minister. „Aber wir brauchen die Möglichkeit der Online-Durchsuchung auch im Land“, sagte Bruch dem TV.

Aktuell gibt es nach seinen Angaben einen Fall, in dem eine Online-Durchsuchung sinnvoll wäre, weil Gefahr für Leib und Leben bestehe. Vor einer entsprechenden Ergänzung des Landespolizeigesetzes soll erst die geplante Anpassung des Bundeskriminalamt-Gesetzes und der Strafprozessordnung abgewartet werden.

Zulassig sind Ausspäh-Aktionen nach Entscheidung der Richter auch vorbeugend zur Gefahrenabwehr. Alle Durchsuchungen müssen durch einen richterlichen Beschluss genehmigt werden.

Beim heimlichen Ausspähen von Computern setzen die Sicherheitsbehörden vor allem auf „Trojaner“. Das sind getarnte Programme, die unbemerkt über das Internet im Rechner platziert werden. Mit Hilfe der Schnüffel-Software können Dateien auf Schlüsselwörter durchsucht oder die Nutzung des Computers überwacht werden. Der „Trojaner“ überspielt die Inhalte dann an seinen „Absender“.

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