Bankraub: Angeschossener noch nicht vernehmungsfähig

Großlittgen/Dodenburg · Ein bei der Fahndung nach einem Bankräuber bei Dodenburg angeschossener Belgier ist noch nicht vernehmungsfähig. Ein Unbekannter hatte am Mittwochmorgen die Sparkasse in Großlittgen (Kreis Bernkastel-Wittlich) überfallen. Bisland geht die Staatsanwaltschaft nicht von einer Verwicklung des Belgiers in die Tat aus.

 Der Wagen des Belgiers, auf den im Rahmen einer Fahdung nach dem Bankräuber von Großlittgen geschossen wurde.

Der Wagen des Belgiers, auf den im Rahmen einer Fahdung nach dem Bankräuber von Großlittgen geschossen wurde.

Foto: Agentur Siko

Zum Vorfall erklärt der Leitende Oberstaatsanwalt Horst Roos, Polizeibeamte der Polizeiinspektion Schweich seien mit einem zivilen Wagen und in Zivilkleidung in die Fahndung nach dem flüchtenden Täter eingebunden gewesen. Sie hätten auf der Kreisstraße 40 einen in Richtung Dodenburg fahrenden Van Citroen mit einem belgischen Kennzeichen bemerkt. Nach bisherigen Erkenntnissen sollte das Fahrzeug kontrolliert werden.

Der Fahrer hielt aber nicht an, worauf die Polizeibeamten mehrere Schüsse auf das Fahrzeug abgaben. Dabei wurde ein 37-jähriger Belgier verletzt. Er konnte nicht wissen, dass die Schüsse von Polizisten stammten und suchte Hilfe beim Ortsbürgermeister der Gemeinde Dodenburg. Der informierte die Polizei vom Auftauchen des Mannes mit Schussverletzung.

Bei den sofort veranlassten Rettungsmaßnahmen wurde ein Rettungshubschrauber eingesetzt, der den Verletzten in ein Trierer Krankenhaus transportierte. Der Verletzte soll noch am Mittwoch operiert werden und ein Geschoss im Bereich des Schulterblatts entfernt werden. Sein Zustand wird als stabil bezeichnet. Eine Vernehmung konnte noch nicht stattfinden. Die bisherigen Ermittlungen ergeben nach Worten des Leitenden Oberstaatsanwalts keinen Tatverdacht gegen den Verletzten.

Dennoch ist ein DNA-Abgleich unter anderem mit den Spuren an der Spielzeugpistole, die der Bankräuber benutzt hat, vorgesehen. Die weiteren Ermittlungen würden mit Nachdruck geführt, heißt es in einer Presserklärung der Staatsanwaltschaft. Diese werden sich auch mit der Frage des polizeilichen Schusswaffengebrauchs befassen. Die beiden Beamten haben sich auf ihr Schweigerecht berufen.

Die Staatsanwaltschaft Trier und Polizei bitten in diesem Zusammenhang um Mithilfe der Bevölkerung: Die Staatsanwaltschaft Trier interessiert insbesondere, wer sich am Mittwochmorgengegen 9.45 Uhr im Bereich des Vorfalls aufgehalten hat und Hinweise geben kann oder sonstige Beobachtungen gemacht hat, die mit dem Schusswaffengebrauch der Polizeibeamten in Zusammenhang stehen könnten.

Zeugen melden sich bitte bei der Kriminalpolizei Koblenz, Telefon: 0261-103-1.Fotostrecke

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