Gehen durch den Mindestlohn Jobs verloren und Betriebe pleite? – Nein, sagt eine Landesstudie

Mainz · Der Mindestlohn belastet den rheinland-pfälzischen Arbeitsmarkt laut einer neuen Kurzstudie bislang nur geringfügig. Demnach gebe es kein Firmensterben und es würden auch nicht mehr Menschen arbeitslos. Allerdings sind die Ergebnisse vorläufig.

Wenn der Sozialwissenschaftler Stefan Sell richtigliegt, halten sich die negativen Auswirkungen des Mindestlohns auf die rheinland-pfälzische Wirtschaft und den hiesigen Arbeitsmarkt in äußerst engen Grenzen. Ergebnis seiner Kurzstudie zu 100 Tagen Lohnuntergrenze von 8,50 Euro die Stunde: "Es sind keinerlei Bremsspuren hinsichtlich Beschäftigung wie auch Arbeitslosigkeit zu erkennen."

Mit anderen Worten: Weder hat die Einführung des gesetzlichen Mindestlohns Menschen in signifikantem Umfang arbeitslos gemacht, noch kam es zu einem Firmensterben in Rheinland-Pfalz. Die 14-seitige Expertise im Auftrag der Landesregierung liegt unserer Zeitung vor.

Sell räumt zugleich ein, dass die Ergebnisse seiner wissenschaftlichen Arbeit als vorläufig zu betrachten sind. Um wirklich sicher zu sein, dass es im Land "keine negativen Beschäftigungseffekte" aufgrund des Mindestlohns geben wird, ist seiner Ansicht nach eine kontinuierliche vertiefte Beobachtung nötig. Daher regt er ein "Mindestlohn-Monitoring Rheinland-Pfalz" an. Auch Stefan Sell weiß: Manche Effekte sind erst zeitversetzt spürbar.
Die Ergebnisse seiner Kurzanalyse wertet Sell als "vorläufige Entwarnung". Selbst den starken Rückgang bei den Minijobs sieht der Sozialwissenschaftler erst einmal nicht als problematisch, obwohl er hier eine präzisere Analyse als sinnvoll erachtet.

Die Minijob-Zentrale in Bochum hatte Alarm geschlagen. Nach ihren Angaben ging die Zahl der Minijobber im gewerblichen Bereich im ersten Quartal dieses Jahres um 3,5 Prozent oder um etwa 237.000 auf rund 6,6 Millionen Personen zurück. Besonders betroffen ist allerdings nicht Rheinland-Pfalz, sondern vor allem Ostdeutschland: Sachsen-Anhalt und Thüringen verzeichneten in den ersten drei Monaten die stärksten Rückgänge mit 7,7 und 6,6 Prozent.
In Rheinland-Pfalz sind vom Mindestlohn ohnehin lediglich 2,1 Prozent aller Beschäftigten betroffen. Das sind um die 36.000 Arbeitnehmer. Die Zahl der betroffenen Betriebe liegt bei 9 Prozent. In Ostdeutschland kommen zum Teil bis zu 23 Prozent der Firmen mit dem Mindestlohn in Berührung.

Bundesweit fallen die meisten Minijobs im Handel und im verarbeitenden Gewerbe weg. Nach Auskunft von Stefan Sell liegen derzeit noch keine regional aufgeschlüsselten Daten vor. Für den Sozialwissenschaftler ist zudem unklar, ob der Wegfall zahlreicher Minijobs überhaupt negativ zu bewerten ist. Derzeit wisse niemand, ob die betroffenen Stellen ersatzlos gestrichen oder in normale, sozialversicherungspflichtige Teilzeit- oder Vollzeitstellen umgewandelt wurden.
Sell hält es für denkbar, dass nicht nur Jobs wegfallen, sondern auch eine Verschiebung und Aufwertung von Jobs, eine Art Upgrading stattfindet. Zumal sich der Arbeitsmarkt zunehmend entspannt und sich damit auch Chancen auf bessere und festere Arbeitsverhältnisse bieten, so der Sozialwissenschaftler. Das geschieht seiner Ansicht nach teilweise ganz unabhängig vom Mindestlohn. Laut Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) der Bundesagentur für Arbeit erreicht die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten 2015 mit 30,74 Millionen Menschen in Deutschland ohnehin ein neues Allzeithoch. In Rheinland-Pfalz waren im Januar 2015 rund 1,32 Millionen Arbeitnehmer ganz normal beschäftigt - 1,6 Prozent mehr als im Vorjahr.

Erfreulich ist für den Sozialwissenschaftler Sell, dass in Rheinland-Pfalz auch die Branchen, die als "mindestlohngefährdet" bezeichnet werden, offenbar keine Nachteile erleiden. In der Gastronomie, dem Einzelhandel und bei den Call-Centern gab es laut Kurzstudie sogar "eine leichte Abnahme der Zugänge in die registrierte Arbeitslosigkeit". Anders ausgedrückt: Dort, wo die Befürchtungen am größten waren, haben offenbar kaum Leute ihre Jobs verloren.

Unklar ist, ob in diesen Bereichen in Rheinland-Pfalz aktuell in signifikantem Umfang Minijobs gestrichen werden. Hier lohnt nach Überzeugung des Sozialwissenschaftlers eine genauere Betrachtung. Offenbar kam es zumindest zu keinem "Abbau von geleisteter Arbeit". Die betroffenen Branchen nahmen demnach zunächst eher keinen Schaden. Was kommt, weiß niemand. Sell schlägt vor, die "mindestlohnrelevanten Branchen" über einen längeren Zeitraum zu betrachten. Dazu zählt er auch die Saisonarbeit in der Landwirtschaft. Für eine exakte Analyse seien mehr Rheinland-Pfalz-Daten nötig.

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