Lolita-Brieger-Prozess: Warum der stumme Angeklagte plötzlich redet

Trier · Hat Lolita Briegers Ex-Freund Josef K. die schwangere junge Frau vor 30 Jahren getötet? Falls ja, war es jedenfalls keine Affekttat, sagt der psychiatrische Gutachter Ingo Baltes im Mordprozess am Trierer Landgericht.

Trier. Nach zweieinhalb Monaten neigt sich der Prozess um den gewaltsamen Tod der Eifelerin Lolita Brieger langsam dem Ende zu. Ihr ehemaliger Lebensgefährte soll die 18-Jährige im November 1982 erdrosselt und den Leichnam auf der inzwischen stillgelegten Mülldeponie in Frauenkron (Kreis Euskirchen) verscharrt haben.

Im Prozess hat sich der seit Herbst in Untersuchungshaft sitzende Angeklagte bislang nicht zu den Vorwürfen geäußert. Trotzdem bekamen die Prozessbeteiligten und Zuschauer am Mittwoch Josef K.s Stimme zu hören: Vor und nach Ausstrahlung der ZDF-Fernsehsendung "Aktenzeichen XY ungelöst" im August vergangenen Jahres waren nämlich die Telefone des aus dem Eifelort Scheid stammenden Landwirts abgehört worden. Die Mitschnitte wurden gestern vorgespielt - für die meisten Zuhörer ein zweifelhaftes Vergnügen. Denn ein Großteil der aufgezeichneten Gespräche mit Freunden und Bekannten war wegen der Akustik und des Eifeler Dialekts nur schwer zu verstehen.
In den Telefonaten beklagt sich der 51-Jährige darüber, dass der Vermisstenfall nach so langer Zeit wieder aufgegriffen wird. "Da wird einiges auf mich zukommen in den nächsten Tagen", sagt Josef K. in einem Telefonat, "man soll mich mit der Sache in Ruhe lassen" in einem anderen.

Auffällig ist, dass Lolitas ehemaliger Lebensgefährte in fast jedem Telefonat davon spricht, die Vermisste sei lange Zeit nach ihrem angeblichen Verschwinden noch von mehreren Leuten gesehen worden. Laut Staatsanwaltschaft soll der Angeklagte seine Ex-Freundin noch am Tag ihres Verschwindens mit einem Draht erdrosselt haben.
Gutachter Ingo Baltes sprach mit Blick auf die abgehörten Telefonate von einer Legendenbildung, die dagegen spreche, dass es sich bei dem mutmaßlichen Mord um eine Affekttat gehandelt habe. Heißt: Wenn Josef K. der Täter ist, war er zur Tatzeit nicht eingeschränkt schuldfähig oder sogar schuldunfähig.
Der Prozess wird am Donnerstag nächster Woche fortgesetzt. Vermutlich wird dann die Beweisaufnahme geschlossen und plädiert. Mit einem Urteil der fünfköpfigen Kammer ist dann in der darauffolgenden Woche zu rechnen.

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