Wenn die Flatrate keine Flatrate ist

Berlin · Wo Flatrate draufsteht, ist nicht immer eine Flatrate drin. Kürzlich warnten die Verbraucherschutzminister der Bundesländer vor "Betrug" bei Handy-Flatrates, dem vermeintlich unbegrenzten Telefonieren, Simsen oder Surfen, mit dem die Anbieter werben.

 Telefonieren, Simsen oder Surfen müssen bei einer Flatrate ohne Einschränkung und Zusatzkosten möglich sein. Das fordern die Verbraucherminister der Länder. Doch der Bund sieht keinen Regelungsbedarf. symbolfoto: dpa

Telefonieren, Simsen oder Surfen müssen bei einer Flatrate ohne Einschränkung und Zusatzkosten möglich sein. Das fordern die Verbraucherminister der Länder. Doch der Bund sieht keinen Regelungsbedarf. symbolfoto: dpa

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Berlin. Der Bund, so die einhellige Forderung aus den Ländern, müsse eine rechtliche Klarstellung im Interesse der Kunden prüfen. Das ist geschehen. Nach Informationen unserer Zeitung hat sich das Ministerium von Heiko Maas (SPD) dagegen entschieden, Handynutzer besser vor Abzocke zu schützen. Diese Haltung sorgt für Ärger und Unverständnis.
Definitionsfragen


Im Mai hatten die Länder auf der Verbraucherministerkonferenz vom Bund mehr Transparenz bei den Mobilfunkangeboten eingefordert. So dürfe es künftig nur dann erlaubt sein, Handyverträge als Flatrate anzubieten, wenn auch bei intensiver Nutzung keine zusätzlichen Kosten entstünden oder die Verträge keine Leistungsbegrenzung beinhalteten.
Vielfach ist nämlich das Gegenteil der Fall. Dann wird plötzlich die Übertragungsgeschwindigkeit gedrosselt, weil eine bestimmte Datenmenge verbraucht ist, oder man zahlt für jede SMS extra. "Eine Flatrate ist aus unserer Sicht aber ein Angebot mit einem Pauschalpreis, bei dem es keine Nutzungseinschränkungen geben darf", so der Vorsitzende der Konferenz, Niedersachsens Ressortchef Christian Meyer (Grüne), zu unserer Zeitung. Deshalb habe man den Bund aufgefordert, für Rechtssicherheit zu sorgen. Doch Minister Maas will dem nicht nachkommen. Die Notwendigkeit einer gesetzlichen Klarstellung des Begriffs Flatrate bestehe aus Sicht des Ministeriums nicht, so ein Sprecher auf Nachfrage. Bereits nach der geltenden Rechtslage dürften Unternehmen die Verbraucher "durch die Bezeichnung des Dienstleistungsangebots nicht täuschen".
Außerdem gebe es diesbezüglich diverse Gerichtsurteile zugunsten der Kunden.
Für die Länder ist die Entscheidung in Berlin allerdings unverständlich. "Wir teilen die Auffassung des Bundes nicht und fordern ihn auf, im Sinne der Verbraucher für Klarheit bei den Flat rates zu sorgen", so Meyer.
Erneute Aufforderung


Angesichts des sich ständig wandelnden Telekommunikationsmarktes müsse eine verbindliche Lösung gefunden werden. Das Bundesministerium wurde daher erneut aufgefordert, bis zur nächsten Verbraucherministerkonferenz 2016 entsprechende Vorschläge zu erarbeiten.
Der Streit könnte auch den Bundestag erreichen. Denn dort springen die Grünen ihrem und den anderen Landesministern zur Seite: "Die fehlende Bereitschaft von Verbraucherminister Maas, mit einer klarstellenden Regelung bei Millionen von Handyverträgen Verbraucher besser zu schützen, ist unverständlich", kritisiert Grünen-Expertin Nicole Maisch. Anbieter würden dadurch weiterhin "erschlichene Gewinne behalten können, weil getäuschte Verbraucher gesetzliche Auseinandersetzungen meiden".

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