Klägerin verärgert über Entscheidung im Bahntoilettenprozess – Kaum Ausweichgelegenheiten entlang der Moselstrecke

Trier · Juristisch nachvollziehbar, aber nicht kundenfreundlich: So lassen sich erste Reaktionen auf die Abweisung der Schmerzensgeldklage einer Triererin gegen die Deutsche Bahn zusammenfassen. Eine Revision gegen die Entscheidung lässt das Gericht nicht zu.

Scham, Wut, Machtlosigkeit. Wenn die 52-jährige Triererin über ihre Tortur im Oktober 2014 spricht, kommen bei ihr die negativen Gefühle wieder hoch. "Ich habe bei der Bahnfahrt von Koblenz bis Trier zwei Stunden lang alles so lange wie möglich zusammengekniffen, geweint und Schmerzen gehabt", erinnert sich die Frau. "Bei meiner Klage ging es mir nie um das bisschen Schmerzensgeld, sondern um die großen Missstände bei der Bahn."

Daher habe sie den von der Bahn angebotenen außergerichtlichen Vergleich abgelehnt, was die Bahn wiederum bedauert. Und, teilt ein Sprecher am Freitag mit: "Wir bedauern die entstandenen Unannehmlichkeiten für die Kundin zutiefst."

Der Mann der 52-Jährigen versteht bis heute nicht, warum der Zugbegleiter seine Frau in einer solchen Notlage nicht auf die defekte Zugtoilette gelassen habe: "Auf etwas Pipi wäre es doch wohl nicht angekommen."

Die erste Zivilkammer des Landgerichts nennt als entscheidenden Grund für die Abweisung der Klage die ausgelassene Chance, die Zugfahrt an einem der insgesamt 30 Haltepunkte zu unterbrechen. Das sei bei Tageslicht zumutbar, zumal es dann Nachfolgezüge gebe.

Bahn muss Kunden informieren

Die Klägerin hält dem die Aussage des Zugbegleiters entgegen, alle Bahnhöfe seien zu. Eine SWR-Testfahrt in dieser Woche ergab, dass von 22 Bahnhöfen entlang der Moselstrecke nur vier eine Toilette boten, davon zwei in begrenzt geöffneten Gaststätten.

Solche Zustände beklagt auch der Fahrgastverband Pro Bahn, der zwar das Urteil für juristisch korrekt hält. Doch Ehrenvorsitzender Karl-Peter Naumann will das Thema angepackt wissen: "Die Bürger werden im Durchschnitt immer älter. Damit nimmt auch die Notwendigkeit zu, zur Toilette zu müssen. Wir brauchen auch an den Bahnhöfen kreative Lösungen, an denen Gemeinden sich beteiligen." In den Zügen wiederum müssten Fahrgäste frühzeitig und deutlich informiert werden, wenn Toiletten defekt seien. Genau dies hatte die Bahn im Fall der Frau nach Auffassung des Amtsgerichts Trier in erster Instanz versäumt, obwohl die einzige Toilette schon beim Start in Koblenz defekt gewesen sei.

Auch das Landgericht sieht darin ein Versäumnis, leitet daraus allerdings keine Pflicht zur Zahlung von Schmerzensgeld ab. Thomas Nielsen vom Zweckverband Schienenpersonennahverkehr (SPNV) Nord, dem Auftraggeber der Bahn, sieht die Kundenorientierung unabhängig von der Rechtslage: "Wir nehmen diese Aufgabe sehr ernst und machen den Bahnunternehmen daher konkrete Vorgaben."

So müssten die Unternehmen defekte Toiletten und deren Instandsetzung dem SPNV melden. Versuche, dieses System bewusst zu umgehen, würden als Betrug gewertet und empfindlich bestraft. "Wir wollen der Bahn nichts unterstellen, sondern präventiv einen guten Service sicherstellen."

Die Klägerin hat mit der Bahn weitgehend abgeschlossen: "Ich habe inzwischen eine Phobie, mit dem Zug zu fahren, und bin froh, dass es Fernbusse mit Toiletten gibt. Ich möchte mich noch bei allen TV-Lesern bedanken, die ihre Erlebnisse mit der Bahn in Leserbriefen geschildert und mir Mut gemacht haben."

Eine von beiden Seiten beantragte Revision lässt das Landgericht nicht zu, da sich die Entscheidung ausdrücklich nur auf den Einzelfall beziehe und nicht auf grundsätzliche Rechte.
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