70 Seiten Glaubwürdigkeit

BITBURG. (iz) "Die Aussagen der Enkelin sind glaubwürdig", lautete das Fazit des vierten Verhandlungstages gegen den wegen Missbrauchs angeklagten Bad Kreuznacher Kommunalpolitiker Franz Enders.

"Die Luft wird jetzt aber recht dünn für den Angeklagten", sagte ein Prozessbeobachter nach dem vierten Verhandlungstag. Grund für dieses Resümee war der Vortrag des Glaubwürdigkeits-Gutachtens durch die Psychologin Ursula Krück. Mit kritischem Kopfschütteln und Blicken an die Gerichtsdecke kommentierte der Angeklagte die Ausführungen der Sachverständigen. Seine Ehefrau verbarg immer wieder ihr Gesicht und war den Tränen nah. Grundlage für das Ergebnis der Gutachterin war eine lange Befragung der nun 15-jährigen Enkelin des Angeklagten. Und hiernach "gibt es keinerlei Anhaltspunkte für eine Instrumentalisierung beim Anfangsverdacht durch den Vater oder dafür, dass die geschilderten Vorkommnisse gar gänzlich erfunden worden sind", sagte die Gutachterin in ihrem ausführlichen Vortrag des rund 70 Seiten umfassenden Gutachtens. Alleine 20 Seiten waren hier den Aussagen der Enkelin vorbehalten. "Sie ist zwar eine schwierige Zeugenpersönlichkeit, aber bei einer solchen Qualität in der Aussage, die auch Konstanz aufweist, ist eine Absprache oder Erfindung nicht möglich!" Die Sachverständige schlussfolgerte aus ihrem Gespräch mit der Enkelin auch, dass "nicht das Geschehene selbst, der Missbrauch des Großvaters, sondern dass es überhaupt in der Familie geschehen ist und mit dem anschließenden Verhalten der Mutter das Schlimme für das Kind gewesen ist." Andere an diesem Tag vernommene Zeugen, meist von der Verteidigerseite bestellt, gaben nur oberflächliche Angaben über die familiären Verhältnisse ab, die aber nicht wirklich zum Tatbestand und dessen Aufklärung beitrugen. Mit dem Urteil in diesem Prozess wird am 13. Januar gerechnet. An diesem Tag werden auf jeden Fall die Plädoyers von Staatsanwaltschaft, Nebenklage und Verteidigung gehalten.

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